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Muss das Pferd von A nach B, werden Autofahrer nervös. Aber keine Angst vor der Hängerpartie: Diese Rechts-Tipps bringen Sie sicher ans Ziel.
Ein gewichtiges Problem: Ein Pferd im Hänger bringt locker 1500 Kilogramm auf die Waage. Kein Wunder, dass vielen die Aussicht, ein Gespann durch den Verkehr befördern zu müssen, Respekt einflößt. Zudem bergen Fahrten mit Anhang Risiken. So können beim Verladen oder unterwegs Unfälle passieren. Mögliche Folgen: Verletzungen, strafrechtliche Nachspiele, manchmal droht der finanzielle Ruin. Doch beherzigen Besitzer und Fahrer einige wichtige Regeln, kommen alle sicher an.
Die aktuellste rechtliche Neuerung fürs Pferde-Fahren kommt aus Brüssel: die EU-Tierschutztransportverordnung. Sie soll die Tiere unterwegs besser schützen. Wer beispielsweise Pferde weiter als 65 Kilometer transportiert und dabei Geld verdient, braucht einen Befähigungsnachweis. Auch muss das Fahrzeug auf Fahrten, die länger als acht Stunden dauern, mit Temperaturregelungssystem und Tränken ausgestattet sein; ein Notfallplan ist Pflicht.
Für wen gelten die Regeln konkret? „Der Deutsche Anwaltsverein legt die Verordnung so aus, dass die Anforderungen nur für gewerbliche Spediteure, für den Transport von nicht registrierten Pferden, also solchen ohne Equidenpass, sowie für den Transport von registrierten Pferden zur Schlachtung gelten“, sagt Rechtsanwältin Ortrun Voß aus Essen, Expertin in Sachen Pferderecht. „Hobbyreiter und -züchter, die Pferde zu Turnieren oder Fohlenschauen fahren, sind von der Tierschutztransportverordnung nicht betroffen.“ Fraglich ist, ob etwa Profireiter als gewerbliche Spediteure gelten. „Dies ist noch nicht entschieden: Sobald man damit Geld verdient, sollte man im Zweifel lieber einen Befähigungsnachweis vorweisen können“, rät Voß. Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldbußen bis zu 25 000 Euro geahndet werden.
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20.04.2009
© CAVALLO Ausgabe 05/2009
Autor: Linda Krüger
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