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Bremsen, Böden und Reifen checken
Nach der Winterpause zieht es viele Gespanne auf die Straßen, ob zum Turnier, zum Kursbesuch oder zum Spazierritt. Vor Abfahrt in die Freiluftsaison rät Rechtsanwältin Voß dringend zum Frühjahrscheck des Pferdehängers.
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Beleuchtung, Reifen und Reifendruck sollten kontrolliert, die Bremsen getestet werden. „Schlimme und sogar tödliche Unfälle können dadurch vermieden werden, dass die Anhängerböden sorgfältig überprüft werden; Fachleute dafür sind Karosseriebauer“, sagt Voß. Bei der TÜV-Kontrolle, die alle zwei Jahre fällig ist, wird nicht kontrolliert, ob der Boden morsch ist. Wenn es durch einen unsicheren Hänger zum Unfall kommt, stehen der Halter des Hängers und der Fahrer des Zugfahrzeugs dafür gerade.
Doch was passiert beim Unfall mit einem geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger? „Bis vor einigen Jahren war der Pferdeanhänger über das Zugfahrzeug mitversichert. Die Kfz-Haftpflicht trat für Schäden ein“, sagt die Anwältin. Die Crux: Bei Unfällen konnten sich die Geschädigten oft nur das Anhänger-Kennzeichen notieren. Wandte sich dann ein Geschädigter an den Hänger-Halter, nutzte das oft nichts: „Dieser konnte sich darauf zurückziehen, dass er laut Gesetz weder zur Auskunft noch zur Identifikation des Zugfahrzeugs verpflichtet sei“, so Voß.
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27.04.2009
© CAVALLO Ausgabe 12/2008
Autor: Linda Krüger
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