Sie sind hier: › Startseite › Know-how › Recht › Rechtsfragen: Zwölf typische Haftungsfälle aus dem Pferderecht
Fall 5: Vernagelt und lahm
Ein Dressurpferd, das in zwei Tagen beim Turnier starten soll, wird beschlagen und lahmt hinterher. Der Tierarzt stellt eine Hufentzündung durch Vernageln fest. Hat der Eigentümer Anspruch auf Ersatz der Tierarztkosten, Erstattung von Startgeld und entgangenem Preisgeld?
- 1Gesetzt den Fall ...
- 2Fall 1: Abszess nach Impfung
- 3Fall 2: Verlorene Hufeisen
- 4Fall 3: Kolik nach Chip-OP
- 5Fall 4: Unfall mit dem Pferdehänger
- 6
- 7Fall 6: Sturz der Reitbeteiligung
- 8Fall 7: Koppel-Ausbruch mit Todesfolge
- 9Fall 8: Fohlen trotz Kastration
- 10Fall 9: Fehldiagnose beim Kauf
- 11Fall 10: Krank durch schlechtes Futter
- 12Fall 11: Gefahr in der Boxengasse
- 13Fall 12: Prügel im Offenstall
Dr. Dietrich Plewa: Vernageln ist eine typische Pflichtverletzung. Der Hufschmied hat alle Tierarztkosten zu erstatten, auch unnütz aufgewendete Nenn- und Startgelder, in aller Regel aber kein entgangenes Preisgeld. Das kann ausnahmsweise anders sein, wenn das Pferd bei nahezu allen Starts in der Vergangenheit erfolgreich war. Dann kann es sein, dass der Schmied entgangene Gewinne erstatten muss – auf Grundlage einer an den durchschnittlich zu erzielenden Preisgeldern orientierten Schätzung.
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19.09.2008
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