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Bayern
In dieser CAVALLO-Übersicht erfahren Sie, was in den einzelnen Bundesländern für Geländereiter erlaubt oder verboten ist.
- 1Diese Bestimmungen gelten beim Geländereiten
- 2Benutzung privater Wege
- 3Baden-Württemberg
- 4
- 5Berlin
- 6Brandenburg
- 7Bremen
- 8Hamburg
- 9Hessen
- 10Mecklenburg–Vorpommern
- 11Niedersachsen
- 12Nordrhein-Westfalen
- 13Rheinland-Pfalz
- 14Saarland
- 15Sachsen
- 16Sachsen-Anhalt
- 17Schleswig-Holstein
Reiten im Wald: Nach dem Waldgesetz
Es ist erlaubt: Auf Straßen und geeigneten Wegen, Art.13 Abs.3 S.1 BayWaldG.
Reiten in der Flur: Nach dem Naturschutzgesetz
Es ist erlaubt: Auf Straßen und geeigneten Wegen, Art.25 BayNatSchG
Beschränkungen für das Reiten in freier Natur möglich, z.B. aus Gründen des Gemeinwohls oder Gründen des Naturschutzes örtliche oder zeitliche Beschränkung des Reitens, Art.22 BayNatSchG.
Sonstiges
Kennzeichenpflicht besteht teilweise; es ist Sache der Kommunen, entsprechende Verordnungen zu erlassen; Art.22 Abs.3 BayNatSchG.
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17.03.2010
© CAVALLO Ausgabe 04/2010
Autor: Anke Schiller-Mönch
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