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Besserer Tierschutz beim Einschläfern
Beim Einschläfern von Pferden mit T 61 gab es immer wieder Tiere, die bei Bewusstsein erstickten (siehe CAVALLO 11/2008). Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz forderte daher schon länger, dass nur narkotisierte Pferde mit dem Präparat getötet werden sollten.
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Dies ist jetzt Pflicht: T 61 ist nur noch zum Einschläfern zugelassen, wenn das Pferd vorher eine Narkose wie vor einer Operation bekommt, also bewusstlos ist. Tragende Stuten dürfen gar nicht mehr mit T 61 getötet werden. Die Zulassungs-Änderungen werden auf Initiative des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit europaweit umgesetzt.



