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FEI stuft Baldrian nicht mehr als Doping ein
Der Weltreiterverband FEI hat einige Veränderungen bei den im internationalen Turniersport verbotenen Substanzen beschlossen. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2012 in Kraft.
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Baldrian (Valerensäure) ist nicht mehr länger Dopingsubstanz, sondern wurde in die minderschwere Kategorie „Kontrollierte Medikation“ eingestuft. Dies gilt ausdrücklich nur für das Regelwerk der FEI, national zählt Valerensäure zur Gruppe der Dopingsubstanzen.
Das eine beruhigende Wirkung erzielende Magnesiumsulfat, bislang auf keiner FEI-Verbotsliste zu finden, fällt künftig in die Kategorie „Kontrollierte Medikation“, analog zum nationalen Regelwerk. Wieder in die Liste der Dopingsubstanzen neu aufgenommen wurde ACTH, ein nebennierenrinden-stimulierendes Hormon, das die Kortisolproduktion im Körper anregt. ACTH wird auf nationaler Ebene unter Doping geführt.
Unterschiedlich bewertet die FEI künftig das weibliche Sexualhormon Progesteron. Bei Hengsten und Wallachen gilt es als Doping, da es eine vergleichbare Wirkung wie anabole Steroide hat, bei Stuten hingegen fällt es unter „Kontrollierte Medikation“.
Hierin unterscheidet sich das internationale Reglement vom nationalen. Sowohl bei Stuten als auch bei Wallachen/Hengsten handelt es sich auf nationaler Ebene um Doping. Die Liste 2012 der verbotenen Substanzen wird in Kürze auf der Homepage der FEI unter www.feicleansport.org/rules.html als Download zur Verfügung stehen.
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