Seit dem 18. November 2021 gelten neue Corona-Verordnungen für den Sport – und damit auch für den Reitsport. Der Zugang zu Sportveranstaltungen und Sportstätten hängt nun von bestimmten Schwellenwerten und der Hospitalisierungsrate ab.
Da Reithallen und Reitplätze als Sportstätten gelten, sind auch Reiter von den Einschränkungen betroffen. Um die notwendige Versorgung der Pferde zu gewährleisten, haben einige Bundesländer in ihre Corona-Verordnungen jedoch bereits Sonderregelungen aufgenommen; andere haben solche in Planung.
Weitere Informationen für Reiter zu den jeweiligen Corona-Verordnungen der Bundesländer finden Sie hier:
Baden Württemberg
Bayern
Berlin/Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen