Recht-Tipps: Der Pferdekauf auf Probe
Sicherheit: Ein Pferd auf Probe kaufen

Mit der PFERDEBÖRSE in CAVALLO sind Sie beim Pferdekauf gut beraten, denn unser Gratis-Heft in jeder Ausgabe steckt voller Experten-Tipps rund um Kauf-Themen. Beim Kauf auf Probe können Sie prüfen, wie gut Sie und das neue Pferd zusammenpassen. Worauf Käufer und Verkäufer in der Probezeit achten müssen, zeigen 10 Profi-Tipps.

CAV Dressur Schimmel Trense Pferd
Foto: Rädlein

Für den Käufer ist der Kauf auf Probe eine gute Gelegenheit für einen längeren Pferdetest. Die Verkäufer lassen sich aus guten Gründen selten darauf ein.

Wird ein Kauf auf Probe vereinbart, entscheidet letztendlich allein der Interessent, ob ein Kauf zustande kommt, sagt Dr. Antje Rahn. Sie ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Pferde.

(1) Der Praxis-Check

Für den Käufer ist der sogenannte Kauf auf Probe eine vorteilhafte Vertragsform. Der Grund: Er kann das Pferd über einen längeren Zeitraum prüfen und es innerhalb der vereinbarten Probezeit auch ohne jede Begründung zurückgeben.

Unsere Highlights

Die Probezeit wird zwischen den Parteien vereinbart und in der Regel zwischen einigen Tagen bis zu vier Wochen lang sein. Wird keine Frist vereinbart, muss der Käufer seine Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist erklären, damit er den Vertrag nicht unbegrenzt in der Schwebe halten kann.

Wichtig: Ob der Kaufvertrag letzten Endes zustande kommt, steht im Belieben des Käufers. Dies hängt also nicht von einem bestimmten Sachverhalt (zum Beispiel Rittigkeit) oder Untersuchungsergebnis ab. Daher lassen sich Verkäufer auch nur in den wenigsten Fällen auf eine Probevereinbarung ein, so dass ein Kauf auf Probe eher selten ist.

(2) Der Übergabe-Check

Im Falle eines Mangels gilt es zu prüfen, ob dieser bei der Übergabe schon vorhanden war und wer miteinander handelt. Die Pferderechtsexpertin Dagmar von Stralendorff-Grüttemeier sagt, wie wichtig Übergabe-Zeitpunkte sind.

Definieren Sie im Kaufvertrag den genauen Zeitpunkt der Pferdeübergabe. Tritt ein Mangel auf, muss beim Vertrag zwischen Privatpersonen der Käufer beweisen, dass der aufgetretene Mangel bereits bei der Übergabe vorlag.

Beim Pferdekauf vom Unternehmer dagegen wird – wenn der Mangel innerhalb eines halben Jahres nach Übergabe auftritt – davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bei der Pferdeübergabe vorhanden war (Beweislastumkehr).

(3) Der Risiko-Check

Die Rückgabe eines Pferds wird immer leichter, auch ohne vertragliche Probezeit. Verkäufer wissen, was riskant ist. Pferdezüchterin Annette Stevenson ist vor allem im Sinne der Pferde gegen den Kauf auf Probe. Das neue Kaufrecht ist eher käuferfreundlich.

Kommt ein Käufer mit dem Pferd beispielsweise nicht klar und kann ich nicht beweisen, dass er es verritten hat, muss ich es innerhalb von zwei Jahren zurücknehmen. Das ist auch wie eine Probezeit.

Beim Kauf auf Probe sind Verkäufer erst recht benachteiligt, weil der Käufer das Tier sogar ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann. Auch kann ich selten überwachen, was dem Pferd während der Probezeit geschieht. Da gibt es klügere Alternativen.

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Kosten: Können Sie sich ein Pferd leisten?

(4) Der Finanz-Check
Der Käufer trägt auch in der Probezeit schon Kosten für Unterhalt und Tierarzt. Das Geld gibt es nicht unbedingt zurück. Pferdewirtin Susanne Kohne rät, alle Absprachen in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten.

Pferde sind sensible Lebewesen und sollten nicht ständig hin und her geschoben werden. In der Probezeit müssen sie so sorgfältig wie Eigentum behandelt werden. Der Käufer kommt zudem für die Unterhalts- und die in seinem Interesse liegenden Untersuchungskosten auf. Auch sollten alle Absprachen oder Vorstellungen schriftlich fixiert werden. Geld gibt es nur zurück, wenn das Rückgaberecht vertraglich geregelt wurde. Haken Sie nach – worauf sich der Verkäufer einlässt, sehen Sie dann.

(5) Der Gewissens-Check

Kann man einem Pferd wirklich in vier Wochen auf den Zahn fühlen – oder ist der Kauf auf Probe eine Ausrede? Anke Leben handelte früher mit Pferden. Mit dem Kauf auf Probe machte sie eher schlechte Erfahrungen.  

Ich sehe keine Argumente für den Pferdekauf auf Probe. Man kauft doch auch kein Auto auf Probe und gibt es später wegen einer Beule zurück. Selbst wenn man für die Probezeit einen Vertrag macht: Was man hineinschreiben kann, ist sehr fraglich, weil man wichtige Dinge wie Rittigkeit und Verhalten nicht versichern kann.

Die Pferde kommen zudem meist in einem schlechteren Allgemein- und Rittigkeitszustand zurück. Fragt man nach dem Rückgabegrund, hagelt es oft nur fade Ausreden

(6) Der Absprache-Check

Schriftliche Vereinbarungen unterliegen strengen Regeln. Doch diese schützen nicht bei individuellen Absprachen. Rechtsanwältin Dagmar von Stralendorff-Grüttemeier rät Käufern, nicht auf die Gewährleistung zu verzichten.

Wird die Probezeit mündlich vereinbart, verschenkt der Käufer womöglich seine Mangelansprüche, wenn er zusichert, dass er das Pferd nach Bestehen der Probezeit in jedem Falle übernimmt.

Der Grund: Über eine mündliche Individualvereinbarung kann der Verkäufer Rechte wie Schadensersatz vollständig ausschließen, weil sie unabhängig vom Kaufvertrag erfolgt und einer schriftlichen Vereinbarung vorgeht. So werden strenge gesetzliche Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgehebelt.

Cavallo-Experten: Fünf Profis wissen Rat

Dagmar von Stralendorff-Grüttemeier ist Rechtsanwältin, Expertin für Pferderecht und Sachverständige für Pferde. Sie hat in Berlin und Berg eine Kanzlei.

Kontakt:
Dagmar v. Stralendorff-Grüttemeier
Rechtsanwältin
Winkler Str. 22e
14193 Berlin
Tel. 030 – 8200 7566

sowie folgende Adresse:

Ratsgasse 8
82335 Berg am Starnberger See
Tel. 08151 – 972347
E-Mail: RA@stralo.de
www.stralo.de

CAV Dagmar von Stralendorff-Grüttemeier
privat
Dagmar von Stralendorff-Grüttemeier
CAV Anke Leben
privat
Anke Leben

Anke Leben ritt erfolgreich Springen und Dressur bis Ma/A und handelte mit Pferden. Vom hessischen Rodgau aus berät sie Reiter bei der Pferdesuche.

Kontakt:
Anke Leben
Binger Weg 10
63110 Rodgau

Tel. 0 61 06 – 2 66 66 53
Mobil 0 178 – 33 686 52
E-Mail info@pferdegesuche.de

CAV Dr. Antje Rahn
privat
Dr. Antje Rahn

Dr. Antje Rahn ist Tierärztin aus Rheinsberg sowie öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.v.) Sachverständige für Zucht, Haltung und Bewertung von Pferden.

Kontakt:
Dr. med. vet. Antje Rahn
Wittwien 3
16831 Rheinsberg

Tel.:033931 – 2407
Fax: 033931 – 39017
Mobil: 0160 – 94 67 16 32

E-Mail: dr.antje.rahn@gmx.de
www.ar-pferdesachverstaendige.de
www.pferdesachverstaendige-rahn.de

CAV Susanne Kohne
privat
Susanne Kohne

Susanne Kohne ist Pferdewirtin und Pferde-Physiothera- peutin aus Alfhausen. Sie bietet Vermittlung und Beratung beim Pferdekauf.

Kontakt:
Susanne Kohne
Ueffelnerstraße 139
49594 Alfhausen/Niedersachsen

Tel.: 05464 – 96 78 99
Mobil: 0173 – 88 468 99
E-Mail: services4horses@hotmail.com

CAV Annette Stevenson
privat
Annette Stevenson

Annette Stevenson aus Oberdingen ist Dressurausbilderin bis zur Hohen Schule. Sie leitet die Reitacademie Stevenson.

Kontakt:
Annette Stevenson
Hintere Gasse 20
75038 Oberderdingen

E-Mail: ian.stevenson@t-online.de
Tel: 0171-5853570

www.reitacademie-stevenson.de

Rückgabe: Ist Umtausch ein möglich?

(7) Haftungs-Check

Stößt dem Pferd im Laufe der Probezeit etwas zu, liegt die Gefahr grundsätzlich beim Verkäufer. Anders verhält sich das nur, wenn der Käufer den Schaden an dem Pferd schuldhaft herbeigeführt hat. Dr. Antje Rahn erklärt, für welche Risiken jeder Beteiligte finanziell geradestehen muss. Grundsätzlich liegt die Gefahr in der Probezeit beim Verkäufer.

Verschlechtert sich der Zustand des Pferds zufällig oder durch höhere Gewalt, vertritt es sich beispielsweise auf der Weide oder erliegt es einem plötzlichen Herzstillstand, trägt der Verkäufer dieses Risiko. Kommt es während der Probezeit jedoch zu einer Verschlechterung oder gar zum Tod des Pferds, weil der Käufer im Umgang mit dem Tier nicht die sogenannte erforderliche Sorgfalt beachtet hat, haftet er für diese Schäden. Laut § 280 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) handelt es sich dann um eine so genannte Verletzung der Rückgabe- und Obhutspflichten durch den Interessenten. Die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Sorgfaltspflichtverstoßes trägt allerdings der Verkäufer.

Die Klärung der entscheidenden Frage, ob der Schaden an dem Pferd zufällig oder durch ein schuldhaftes Fehlverhalten des Käufers herbeigeführt worden ist, dürfte selten einvernehmlich erfolgen. Im Schadensfall kann diese Situation insbesondere für den Verkäufer sehr misslich sein

CAV Springen Cavaletti Sprung Pferd Springreiten
Rädlein
Wer haftet im Fall eines Reitunfalls?

(8) Der Alternativen-Check

Pfiffige Verkäufer bieten ihren Kunden weniger riskante Konzepte an, um Pferde intensiv zu testen. Annette Stevenson verkauft Pferde aus ihrem Stall nur nach einer individuellen Probezeit.

Kaufinteressenten können Pferde bei uns so oft testen, wie sie mögen – sogar in einer Turnierprüfung sowie im Unterricht. Das erleichtert eine zufriedenstellende Entscheidung.

Alternativ biete ich Pferde-Leasing, was man auch als eine verlängerte Probezeit für den Käufer ansehen kann. Vorteil: Die Pferde bleiben in beiden Fällen auf unserem Hof, wir überwachen ihr Wohlergehen, und beide Seiten tragen weniger Risiken als beim Kauf auf Probe

(9) Der Tausch-Check

Möglich ist ein Probekauf mit Umtausch des Pferds. Den gezahlten Kaufpreis gibt es dann nicht zurück. Umtauschvereinbarungen schränken den Käufer ein, sagt Sachverständige Dr. Antje Rahn. Bei einem Kauf auf Probe mit Umtauschvereinbarung kann der Käufer das Pferd zwar ohne Begründung zurückgeben, erhält dafür jedoch kein Geld zurück.

Stattdessen stellt der Verkäufer ein mehr oder weniger gleichwertiges Pferd zur Verfügung; der Käufer bleibt an ihn gebunden. Es liegt auf der Hand, dass in solchen Fällen leicht Differenzen entstehen können, wenn das Tauschpferd beispielsweise nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht.

(10) Der Richter-Check

Vor Gericht kommen Käufer schlecht weg, wenn sie den Pferdekauf bereuen. Anwältin Dagmar von Stralendorff-Grüttemeier warnt vor wankelmütigen Entscheidungen. Legen Sie fest, dass der Kaufvertag erst nach dem Bestehen der Probezeit wirksam wird – ein Rücktritt davon ist nämlich nicht so einfach, und Sachmängel wie schlechte Rittigkeit sind in der Praxis kaum nachweisbar.

Beim Verdacht auf Kaufreue reagieren Gerichte sehr empfindlich. Sie gilt als fade Ausrede, um sich von voreilig geschlossenen Verträgen zu lösen. Nach dem Motto: „Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, liegt das an der Badehose.

Die aktuelle Ausgabe
4 / 2023

Erscheinungsdatum 15.03.2023