Recht für Reiter: Pferd in Beritt - Wer haftet im Schadensfall?
Was können Pferdebesitzer vom Beritt erwarten?

Sie wollen Ihr Pferd in Beritt geben? CAVALLO-Experten erklären, welche Absprachen zwischen Bereiter und Pferdebesitzer wichtig sind und wer für Schäden haftet.

CAV-1211-PferdPur-Bereiten-Rechtsstreit-Pferd
Foto: Rädlein

Guten Bereitern liegt es am Herzen, dass Sie mit der Ausbildung Ihres Pferds zufrieden sind und Sie hinterher mit ihm zurechtkommen. Die wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen Beritt sind klare Absprachen zwischen Bereiter und Besitzer. Unsere Rechts-Experten verraten, worauf Sie dabei achten sollten.

Im Idealfall behandelt der Profi Ihr Pferd so gut wie sein eigenes. Er trainiert es pferdegerecht, so dass es physisch und psychisch gesund bleibt. Und zwar auch dann, wenn Sie die Fortschritte nicht ständig kontrollieren können. Das Problem: „Manche Reiter geben ihr Pferd ohne nähere Vorstellungen in Ausbildung und treffen keine konkreten Vereinbarungen“, beobachtet die Rechtsanwältin und Pferdesachverständige Dagmar von Stralendorff-Grüttemeier aus Berlin.

Unsere Highlights

Bevor Sie Ihr Pferd einer fremden Person anvertrauen, sollten Sie diese zunächst genauer unter die Lupe nehmen. „Beobachten Sie den Bereiter möglichst mehrfach im Alltag und gegebenenfalls auch mal auf einem Turnier“, rät Rechtsanwältin und Pferderechtsexpertin Iris Palloks aus Dortmund. Wie geht der Bereiter mit seinen Berittpferden am Boden und im Sattel um? Welchen Eindruck machen die ihm anvertrauten Pferde? Wie werden sie untergebracht, wer kümmert sich noch um sie? Kennen Sie andere Pferdebesitzer, die ihr Pferd hier schon einmal in Beritt hatten?

Hintergrund: Wer haftet im Rahmen des Beritts im Schadensfall?

Im Schadensfall haftet der Bereiter nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Zum Beispiel, wenn er ein sehnenkrankes Pferd über hohe Hindernisse jagt. Die Beweislast liegt aber beim Pferdebesitzer. Achten Sie dennoch darauf, dass der Bereiter eine Trainer-Haftpflicht abgeschlossen hat. Falls er Ihr Pferd auch unterbringt, sollten Sie zusätzlich zum Beritt- einen Pferdeeinstellungsvertrag abschließen.

Definieren Sie Ausbildungsziele mit dem Bereiter

Haben Sie sich für einen Stall entschieden, sollten Sie Ihre Ziele mit dem Bereiter durchsprechen und in einem sogenannten Berittvertrag festhalten. Viele Betriebe haben Standardverträge, die man individuell ergänzen kann. Definieren Sie zunächst konkret, welche Fortschritte Sie durch den Beritt erwarten. Soll Ihr Pferd angeritten werden, eine bestimmte Leistungsklasse erreichen oder an Turnieren teilnehmen? Gibt es Baustellen wie Balance- oder Anlehnungsprobleme? Soll sich das Pferd spezielle Eigenschaften abgewöhnen?

Rechtsanwältin Iris Palloks: „Je klarer die Zielvorstellungen formuliert werden, umso weniger Missverständnisse gibt es hinterher.“ Die Dauer des Beritts sollten Sie dagegen nicht genau festzurren. „Pferdeausbildung ist unberechenbar“, sagt Iris Palloks. „Man kann nicht auf den Tag genau vorhersagen, wann man ein bestimmtes Ziel erreicht.“ Zumal es immer eine gewisse Zeit dauert, bis sich Reiter und Pferd aufeinander eingestellt haben. Manche Bereiter setzen daher – je nach Zielvorstellung – eine Mindestdauer von zwei bis drei Monaten fest.

Eine kurzfristige Beendigung des Beritts sollte aber möglich sein. Denn nicht selten kommt es vor, dass sich Reiter und Pferd nicht grün werden oder das Pferd aus anderen Gründen vorzeitig aus dem Beritt heraus soll. „So zum Beispiel, wenn Bereiter und Besitzer völlig unterschiedliche Vorstellungen von der Dressurarbeit haben“, weiß Iris Palloks. Das ist freilich eine knifflige Ansichtssache. „Gutes Reiten kann man vertraglich nicht definieren“, erklärt Dagmar von Stralendorff-Grüttemeier. „Bei einem Springpferd kann man Erfolge leichter ausmachen, es springt oder nicht.“ Tipp der Anwältin: „Schließen Sie den Berittvertrag auf unbestimmte Zeit und vereinbaren Sie eine Kündigungsfrist – zum Beispiel zwei Wochen zum Monatsende.“

Zudem sollten Sie regeln, wie viele Trainingseinheiten Ihr Pferd pro Woche hat, und ob Sie es in Voll- oder Teilberitt geben. Ersterer beinhaltet die tägliche Bewegung und meist auch die Pflege des Pferds. Der Teilberitt ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie Ihr Pferd parallel selbst reiten wollen, jedoch nicht jeden Tag die Zeit dafür finden. Oder, wenn Sie sich noch nicht sicher genug fühlen, um Ihr Pferd alleine auszubilden. Was eine Trainingseinheit beinhaltet, richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Pferds, seinem Wesen, seinem Alter und der Fitness. „Ein guter Bereiter erkennt die Stärken sowie Schwächen eines Pferds und fördert es entsprechend“, so Dagmar von Stralendorff -Grüttemeier. „Halten Sie dennoch ruhig fest, was Sie erwarten: Reiten, Longieren, Bodenarbeit etc.“ Klären Sie auch unbedingt, wer Ihr Pferd womöglich mittrainiert. „Es gibt häufig Ärger, wenn sich Auszubildende des Bereiters ohne das Wissen des Besitzers auf ein Berittpferd setzen und sei es auch nur, um es warmzureiten“, warnt Iris Palloks. „Alles, was vertraglich geregelt wird, sichert Sie im ungünstigsten Fall ab.“

Ungünstig wird es spätestens dann, wenn jemand zu Schaden kommt. So umsichtig die meisten Ausbilder und ihre Helfer mit den ihnen anvertrauten Tieren auch umgehen: „Man muss jederzeit mit Erkrankungen, Minderwert oder gar Tod des Berittspferds sowie Schäden anderer Beteiligter rechnen“, sagt von Stralendorff -Grüttemeier. So könnte sich Ihr Pferd im Ausbildungsbetrieb einen Infekt einfangen, Unarten wie Koppen und Weben angewöhnen oder auf der Koppel stürzen. Oder es verletzt ein anderes Pferd durch Tritte und Bisse. Den Bereiter können Sie jedoch nur selten zur Kasse bitten. Von Stralendorff -Grüttemeier: „Der Bereiter ist lediglich haftbar, wenn er den jeweiligen Schaden fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.“ Wichtig: Schließen Sie in jedem Fall eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd ab. Zu guter Letzt umfasst ein Berittvertrag noch die Kostenfrage. Dazu gehört nicht nur das monatliche Entgelt für den Beritt. „Regeln Sie, ob und wer die Kosten für Tierarzt und Hufschmied vorstreckt“, sagt Rechtsanwältin Iris Palloks. „Bei Turnierpferden kommen noch Nenn- und Startgelder sowie die Transportkosten hinzu.“

CAVALLO Fotostrecken zum Thema Ausbildung von Pferden:

Die aktuelle Ausgabe
4 / 2023

Erscheinungsdatum 15.03.2023

Abo ab 42,99 €