Länder legen Regeln für Reitsport fest
Was Reiter in den Bundesländern im Lockdown dürfen

Fast alle Bundesländer haben Ihre Verordnungen und teils weitere Informationen für Reiter im Lockdown light veröffentlicht. Die Regeln sind unterschiedlich streng.

Neuroathletik
Foto: Lisa Rädlein

Fest steht: Reitsportanlagen müssen nicht komplett schließen, Pferde dürfen grundsätzlich geritten, anderweitig bewegt und gepflegt werden. Auch Reithallen dürfen in der Regel genutzt werden. "In einigen Ländern sind die Regelungen für den Pferdesport aus Tierschutzgründen sogar weitgehender als in anderen Sportarten. Wir freuen uns, dass unsere Argumente und die Bedürfnisse der Pferde und Pferdesportler von den Behörden berücksichtigt wurden", sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach. "Noch nicht in allen Ländern ist ganz klar, wie die Regelungen in der Praxis auszulegen sind und ob etwa Reithallen genutzt werden dürfen. Dort arbeiten die Landespferdesportverbände gerade mit Hochdruck daran, dies mit den Behörden zu klären und hinzubekommen."

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Auch die Regelungen für Beaufsichtigung beim Bewegen und Reitunterricht sind unterschiedlich: In Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland ist zum Beispiel ausdrücklich vorgesehen, dass Trainer oder Reitlehrer den Reitbetrieb aus Gründen der Sicherheit und Unfallverhütung beaufsichtigen. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Reitlehrer Kindern und Jugendlichen auch aktiv Unterricht geben.

Die jeweiligen Informationen zu den einzelnen Länder-Beschlüssen hat die FN unter https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus – FAQ – "Sind Training und Unterricht erlaubt?" zusammengestellt: https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus

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4 / 2023

Erscheinungsdatum 15.03.2023