Wer muss den Führerschein vorweisen?
Alle, die ein Gespann auf öffentlichen Straßen oder Wegen bewegen. Der Beschluss ist eine Sicherheitsinitiative und bisher nicht gesetzlich verankert. Das heißt: Fahren ohne Führerschein ist keine Straftat.
Gibt es Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Fahrern?
Ja. Für Privatleute gibt es den Kutschenführerschein A. Wer bereits mindestens das FN-Fahrabzeichen 5 besitzt, kann sich die Fahrerlaubnis bei der FN ausstellen lassen. Gewerbliche Fahrer, die Personen gegen Entgelt befördern, brauchen den Führerschein B.
Wo kann man den Kutschenführerschein machen?
Die FN schafft derzeit neue Lehrgänge. Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland (VFD) bietet schon länger Ausbildungen mit Prüfung für sicheres Gespannfahren im Straßenverkehr an. Die Kosten betragen je nach Können um die 500 bis 900 Euro.
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