Wie Pferdebesitzer Fake-Behandlungen enttarnen

Fake-Behandlungen bei Pferden
Aufs Übelste behandelt

Zuletzt aktualisiert am 12.08.2022
Fake-Behandlungen
Foto: Vogelsang

All die Wochen glaubt sich Sabine Klein* in Sicherheit. Ihr Tinker Max war zwar knapp zweihundert Kilometer entfernt, aber in guten Händen, da war sich Klein sicher. Es waren die Hände von Hufschmied Anton Peters*, der sich um Max’ Hufkrebs-Erkrankung am rechten Hinterbein kümmern sollte. "In diversen Foren und auf Social Media war er als Experte empfohlen worden", erzählt Sabine Klein. Deshalb hatte ihn die Reiterin kontaktiert, ob er auch ihrem Pferd helfen könne.

Im Mai 2021 bringt sie ihren Wallach zu Peters. Während der nächsten Wochen wird sie von Peters’ Assistentin per Whats-App auf dem Laufenden gehalten, wie der Heilungsverlauf vorangeht. "Es gab ein paar Rückschläge bei der Behandlung", sagt Sabine Klein, im Großen und Ganzen schien aber alles gut zu laufen. So wurde es ihr zumindest berichtet.

Doch als Sabine Klein ihren 10-jährigen Wallach nach neun Wochen besucht, sieht sie das anders: "Der Kronsaum an allen vier Hufen war fingerdick geschwollen und dick eingecremt", erinnert sie sich. Die Assistentin des Schmieds versucht die Pferdebesitzerin zu beruhigen, das würden sie schon wieder hinkriegen. Beim Hufeauskratzen entdeckt Sabine Klein am Ballen des linken Hinterhufs eine eitrige Stelle, weist die Assistentin darauf hin. Die will das wiederum Peters zeigen. Besorgt fährt Sabine Klein nach Hause.

Am nächsten Tag meldet sich Hufschmied Peters telefonisch bei ihr: Max hätte nun auf allen vier Hufen Hufkrebs. Für die Behandlung würden weitere 6 000 Euro anfallen – zuzüglich zu den 5 000 Euro, die Sabine Klein bereits für die Behandlung des rechten Hinterhufs gezahlt hatte. Klein zieht die Reißleine, holt wenig später ihr Pferd ab und bringt es umgehend in eine Tierarztpraxis. Dort kämpft der Wallach wochenlang um sein Leben: Alle Saumbänder, die Verbindungsglieder zwischen Hufhorn und Haut, waren massiv entzündet. Die Hufe standen kurz vor dem Ausschuhen. Es wäre das Todesurteil gewesen.

Behandlungen oder Verlauf der Heilung? Nur gefaked

Solche Fälle, wie sie Sabine Klein erlebt hat, sind eine eigene Kategorie aus dem Bereich "Kurpfuschen". Mit Kurpfuschern und Scharlatanen verbinden wir meist dubiose Handlungen, deren Nutzen für rationale Reiter eher, sagen wir mal, beschränkt ist – wie etwa Handauflegen, das Aufspüren von Störquellen durch Wünschelruten oder das Heilen durch in Gamaschen eingewebte Energiesteine.

Fake-Behandlungen
Lisa Rädlein

In diesem Fall jedoch war kein zwielichtiger Heiler verwickelt, sondern ein Hufschmied, der die Hufe auch behandelte – doch mutmaßlich falsche Angaben über den anschließenden Verlauf machte. Die angebliche Heilung? War nur gefaked.

In manchen Fällen scheint auch die komplette Behandlung bloß vorgetäuscht zu sein. Diesen Verdacht hat zumindest Clara Bergmann*. Ihr fünfjähriger Wallach King hat kurz nach dem Kauf Probleme, seine Hinterhufe zu geben. "Fürs Hufeauskratzen hat es gerade gereicht, aber Beschlagen wäre nicht möglich gewesen", sagt Clara Bergmann. Ihre Osteopathin vermutet ein Rückenproblem und schlägt vor, den Wallach für sechs Wochen in ihren Reha-Stall zu bringen. Laufbandtraining, osteopathische und physiotherapeutische Therapien sollen Abhilfe schaffen.

Weil es "die Abläufe auf dem Hof stören würde", erinnert sich Clara Bergmann, durfte sie ihr Pferd zunächst nicht besuchen. Bis sie nach ein paar Wochen mit Vehemenz einen Besuch durchsetzt. Angeblich könne King die Hinterhufe nun deutlich besser heben, versichert ihr die Therapeutin. Sich selbst ein Bild machen, das darf die Besitzerin jedoch nicht. Sie muss abseits von Kings Box stehen, als die Therapeutin die Fortschritte "demonstriert". "Ich habe gehört, wie sie ‚Gib Huf’ gesagt und einen Huf aufgenommen hat. Aber ob das wirklich hinten war und nicht vielleicht vorne, konnte ich nicht sehen." Auf Vorschlag der Therapeutin verlängert sich Kings Aufenthalt um vier Wochen. Als Clara Bergmann den Fünfjährigen dann holt, kann King die Hinterhufe immer noch nicht hoch und lange geben. Clara Bergmann war dafür um rund 2 800 Euro ärmer. Ob ihr Wallach im Reha-Stall so behandelt wurde, wie es vereinbart war – daran zweifelt sie im Nachhinein sehr.

Beweisen lässt sich so ein Hergang nur schwer, sagt Olivia-Nathalie Haverkamp, Fachanwältin für Medizinrecht. "Nur weil sich der Erfolg nicht eingestellt hat, heißt das nicht, dass Behandlungen nicht durchgeführt wurden. Es kann ja auch einfach sein, dass sie nicht angeschlagen haben."

Welche Behandlungen dokumentiert werden müssen

Und ob Therapeuten ein Pferd behandelt haben, müssen sie nicht dokumentieren; "zumindest ist das gerichtlich bislang nicht geklärt", so Haverkamp. Denn eine Dokumentation dessen, was am Pferd gemacht wurde, diene – analog aus der Humanmedizin übertragen – allein der therapeutischen Sicherung. Und die liege bei Physiotherapeuten, Osteopathen, Tierheilpraktikern oder Hufschmieden nicht vor.

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Lisa Rädlein

Wer hingegen einen Teil seiner Arbeitsschritte dokumentieren müsse, seien Tierärzte: "Aus dem Behandlungsvertrag ergibt sich eine Dokumentationspflicht von Behandlungen wie Impfungen, Sedierungen – mit Medikament und Dosierung –, Ultraschall- oder Röntgenuntersuchungen." Nachweisen müsse der Tierarzt alle Handlungen, die für eine Weiterbehandlung durch einen zweiten Tierarzt relevant wären. Und das muss sorgfältig geschehen: "Sind Behandlungen nicht dokumentiert, die dokumentationspflichtig sind, könnte das ein Indiz dafür sein, dass diese auch nicht durchgeführt wurden."

Das wäre etwa der Fall, wenn tierärztliche Behandlungen nur auf Rechnungen auftauchen. So ging es Isabelle Wagner*, die ihren Wallach Nick im Sommer 2021 ebenfalls zu Hufschmied Peters gebracht hatte – und von einem Tierarzt, der Nick während der Behandlungen mutmaßlich sediert und anästhesiert hatte, eine Rechnung in Höhe von rund 1 200 Euro erhielt. Nur: "Es liegen keine Aufzeichnungen oder Dokumente vor, die dies belegen, sondern lediglich die Rechnungen", sagt Wagners Anwältin Stephanie Reuter-Lies.

Laut Auskunft des Tierarztes hätten die Behandlungen an den Tagen stattgefunden, die auf der Rechnung angegeben seien. Doch die seien nicht deckungsgleich mit den Behandlungstagen, die sie von Peters Assistentin per WhatsApp zurückgemeldet bekommen habe, erzählt Wagner. Auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurde eine andere Anzahl an tierärztlichen Behandlungen angegeben. Ihre Anwältin deutet dies als Zeichen, dass hier etwas nicht stimme, Behandlungen also womöglich nicht durchgeführt, aber abgerechnet wurden. Gilt so ein Vorgehen als Betrug? Schauen wir uns mal an, welche Punkte dafür erfüllt sein müssen.

Wann Behandlungen als Betrug eingeordnet werden

Laut § 263 Strafgesetzbuch (StGB) gilt als Betrug, wenn jemand "in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält".

Zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes brauche es vier Voraussetzungen, erklärt Anwältin Olivia-Nathalie Haverkamp: Täuschung über Tatsache – Irrtum – Vermögensverfügung – Vermögensschaden. In die Praxis übersetzt die Anwältin diese juristischen Details an einem konkreten Beispiel: "Betrug wäre, wenn ein Tierarzt eine Behandlungsmethode empfiehlt, die objektiv keinen medizinischen Nutzen hat. Er verschweigt dies aber und preist es stattdessen als sehr erfolgreich an."

Heißt: der Tierarzt täuscht über Tatsachen, indem er den medizinischen Nutzen preist, der jedoch nicht vorhanden ist. Der Irrtum ist gegeben, "wenn die subjektive Vorstellung des Getäuschten und der objektiven Wirklichkeit auseinanderfällt", so Haverkamp – also der Pferdebesitzer nicht weiß, dass keine medizinische Wirkung der Behandlung bewiesen ist.

"Das gilt auch dann, wenn der Getäuschte an der Wahrheit des Vorgespiegelten zweifelt, aber die Möglichkeit der Unwahrheit für geringer hält." Zudem müsse die "Vermögensverfügung des Irrenden" erfüllt sein. "Darunter versteht man jedes Handeln oder Unterlassen des Getäuschten, das bei ihm oder einem Dritten zu einer Vermögensminderung führt", so Haverkamp. Dies wäre die Rechnungsbegleichung, die der Pferdebesitzer im Glauben an die Wirksamkeit der Behandlung bezahlt.

Wie Reiter Fake-Fälle aufdecken können

Dass Pferdebesitzer Betrug auf die Schliche kommen, ist gar nicht so einfach. "Betrugsfälle im veterinärmedizinischen Bereich sind schwieriger aufzudecken als im humanmedizinischen", so Fachanwältin Haverkamp. Denn hier fungieren die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen als Kontrollorgan, das beispielsweise Abrechnungen prüft. Diese Überwachungspflichten gibt es im veterinärmedizinischen Bereich nicht, und erst recht nicht bei Therapeuten wie Osteopathen oder Hufbearbeitern. Wir Reiter sind quasi auf uns gestellt. Müssen wir also darauf vertrauen, dass alles korrekt abläuft?

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Lisa Rädlein

Etwas mehr Handhabe haben wir schon. Wir können beispielsweise bei Tierärzten Einsicht in die Behandlungsdokumente verlangen oder bei Reha-Kliniken nachfragen, ob der Betreiber physiotherapeutische Behandlungen oder Ähnliches dokumentiert hat. Aus dem Verhalten könne man mitunter Rückschlüsse ziehen, findet Haverkamp: "Bekomme ich bereitwillig und klar Auskunft, oder wird mir das verweigert? Werde ich womöglich verbal angegriffen? Bei diesen Zeichen würde ich als Reiterin misstrauisch werden."

Wie man vorgeht, wenn man einen Verdacht hat

Nur: Was tut man, wenn man den Verdacht hat, einem Betrüger im Expertenmantel aufgesessen zu sein? Ganz klar: Beweise sichern, so gut wie möglich. Dazu zählen beispielsweise Fotos und Videos, "mit Zeit-, Datums- und am besten Ortsangabe", rät Haverkamp. Auch Zeugen können hilfreich sein.

Mit den gesammelten Fotos, Dokumenten und Zeugenaussagen sollte man direkt zum Anwalt gehen. Dieser kann beurteilen, wie gut die Erfolgsaussichten einer Klage sind – und einordnen, ob man auf zivil- und/oder strafrechtlicher Ebene vorgeht. Zivilrechtlich können Pferdebesitzer Schadensersatz fordern, etwa für die Kosten einer Nachbehandlung. Eine strafrechtliche Relevanz liegt vor, wenn gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde oder Verdacht wegen Betruges besteht. In dem Fall erstatten Reiter oder Anwalt Anzeige bei der Polizei.

Isabelle Wagner ist beide Wege gegangen. Als sie ihren Wallach Nick im Sommer 2021 zu Peters gebracht hatte, litt ihr Pferd vorne rechts und hinten links an Hufkrebs. Nach zwei Monaten sollte Isabelle Wagner Nick als "vollständig geheilt" abholen. "Doch als ich Nick aus der Box geholt habe, konnte er vor Schmerzen kaum laufen, so lahm war er. Die Verbände an seinen Hufen waren dreckig und zerfetzt." Wagner kann Wallach Nick in dieselbe Praxis bringen, in der damals zeitgleich auch Wallach Max steht. Die Diagnose der weiterbehandelnden Tierärztin: Hufkrebs auf allen vier Hufen.

Isabelle Wagner zieht Anwältin Stephanie Reuter-Lies hinzu. Die erstattet Strafantrag wegen Verdachts des Betrugs sowie einer strafbaren Handlung unter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Und sie fordert die Rückerstattung der bereits gezahlten 6 500 Euro für die Hufkrebs-Behandlung sowie Schadensersatz für die Kosten der Nachbehandlung in Höhe von rund 5 500 Euro. Auch Max’ Besitzerin beabsichtigt, klageweise Schadensersatz zu fordern. Die Verfahren laufen noch; solange gilt die Unschuldsvermutung. Wie sie ausgehen, wird CAVALLO weiterverfolgen.

Für Nick ist die Behandlung glimpflich ausgegangen. Nach sechs Wochen konnte Isabelle Wagner ihn nach Hause holen. Max musste hingegen knapp fünf Monate in der Praxis bleiben, erzählt Sabine Klein: "Mit den Nachwirkungen kämpfen wir bis heute."

Könner oder Blender?

Ausbildung oder schneller Wochenendkurs: Diese Punkte stehen für fundiertes Fachwissen. Tierärzte müssen bei der Tierärztekammer gemeldet sein; ganz gleich, ob sie selbstständig oder in einer Praxis angestellt sind. Die Kammern überprüfen, ob der Tierarzt sein Staatsexamen abgelegt hat und über eine Approbationsurkunde verfügt. Das können Reiter bei ihrer jeweiligen Tierärztekammer ganz einfach mit einer formlosen E-Mail erfragen.

Die Bezeichnung staatlich geprüfter Hufbeschlagschmied ist geschützt: Wer diesen Titel trägt, hat einen vierwöchigen Einführungslehrgang, eine mindestens zweijährige hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied, einen viermonatigen Vorbereitungslehrgang und eine erfolgreiche Hufbeschlagprüfung hinter sich. Die Bezeichnungen Hufpfleger, Hufbearbeiter oder Ähnliches sind hingegen ungeschützt. Fragen Sie nach, ob sich Ihr Hufbearbeiter bei einer bekannten Ausbildungsstätte (wie z.B. BESW) weitergebildet hat.

Osteopath kann sich theoretisch jeder nennen – die Berufsbezeichnung ist in Deutschland nicht geschützt, ebenso wenig wie die als Chiropraktiker oder Tierheilpraktiker. Fragen Sie gezielt nach, wo und wie lange sich Ihr Therapeut fortgebildet hat. Gute Adressen sind beispielsweise: International Academy of Veterinary Chiropractic (IAVC), International Association of Veterinary Chiropractic (IVCA), Deutsches Institut für Pferdeosteopathie (DIPO), Fachschule für Osteopathische Pferde- und Hundetherapie, ATM oder Paracelsus.

Scharlatane enttarnen

Kurpfuscher gibt’s im Pferde-Bereich leider einige. Drei Punkte, die Reiter misstrauisch machen sollten:

1. Diagnose auf den ersten Blick: Achtung, das hat nur selten Hand und Fuß. Gute Therapeuten lassen sich das Pferd im Schritt und Trab vorführen, überprüfen Gelenke oder Muskulatur und fragen beim Besitzer nach der Vorgeschichte.

2. Kurz und knackig: In nurwenigen Minuten lässt sich kein Pferd therapieren. Gute Behandlung braucht Zeit – und Ruhe.

3. Alles kein Problem: Einmal ran ans Pferd, und alles ist wieder in bester Ordnung? Da sollten die Alarmglocken schrillen, ebenso wie bei Heilsversprechen.

Mehr zu Scharlatanen unter: www.cavallo.de/scharlatane

Kommentar

Tierärzte, die Behandlungen nur vortäuschen? Gibt es offiziell fast nicht. Meine Anfragen bei Tierärztekammern förderten nur einen einzigen Fall zutage. Das lässt hoffen, dass so eine Vorgehensweise von Tierarzt und Hufschmied, wie sie unsere Recherche zeigt, tatsächlich eher als Einzelfall einzuordnen ist. Und doch sind solche Einzelfälle für Pferde, die darunter leiden, und Reiter, die Unsummen zahlen, fatal. Was hilft? Sich solche Fälle als Warnung nehmen – und "Experten" kritisch hinterfragen. Barbara Böke, CAVALLO-Redakteurin

Rechts-Rat "Dubios heißt nicht gleich betrügerisch"

Nicht jede fragwürdige Behandlung eines Pferds ist strafrechtlich relevant, sagt Rechtsanwältin Olivia-Nathalie Haverkamp. Sie arbeitet als Fachanwältin für Medizinrecht in der Kanzlei Bergmann und Partner in Hamm (bergmannpartner.com).

CAVALLO: Angenommen, ein wegen Arthrose chronisch lahmes Pferd wird mit Methoden behandelt, deren Nutzen, sagen wir mal, fragwürdig ist – etwa durch Handauflegen oder Auspendeln. Ist so ein Vorgehen Betrug?

Olivia-Nathalie Haverkamp: "Das kommt auf den Einzelfall an und auf das, was zwischen Pferdebesitzer und Dienstleister besprochen wurde. Weist Letzterer etwa darauf hin, dass der schulmedizinische Nutzen der Anwendungen bislang nicht nachgewiesen ist, bietet dem Pferdebesitzer diese aber dennoch an, ist aus rechtlicher Sicht mangels Täuschung nichts zu beanstanden."

Und wie sieht es aus, wenn dem Pferdebesitzer vorgegaukelt wird, eine Methode habe Heilungserfolg – obwohl das schulmedizinisch nicht möglich ist? Dann dürfte das den Betrugstatbestand erfüllen, sofern der Pferdehalter die Therapie durchführen lässt und dafür einen bestimmten Geldbetrag bezahlt.

Gilt das auch, wenn der Pferdebesitzer der Behandlung zugestimmt hat? Heißt es hier nicht: Selbst schuld? Nicht, wenn der Dienstleister eben rechtswidrig den Eindruck erweckt hat, es lägen wissenschaftliche Belege für seine Methoden vor. Damit wird nämlich der Pferdebesitzer über Tatsachen getäuscht. In Verbindung mit weiteren Voraussetzungen wie etwa dem Vermögensschaden ist dann der Straftatbestand des Betrugs erfüllt.

Schildern Sie uns Ihre Erlebnisse!

Haben Sie auch schon Erfahrungen mit Fake-Behandlungen oder Fake-Heilungen gemacht? Oder haben Sie den Verdacht, an so einen Experten geraten zu sein? Schreiben Sie uns gerne Ihre Erlebnisse – natürlich behandeln wir diese vertraulich – mit dem Stichwort Fake-Heiler an: redaktion@cavallo.de