6 Monate: Dies ist der vorgeschriebene Impfrhythmus für Turnierpferde gegen Influenza. Die Spritze ist Pflicht, um auf Turnieren zu starten. Die Kontrolle erfolgt über den Equidenpass, der die Grippe-Impfungen dokumentiert.
CAVALLO hat Dr. Peter Witzmann, Mitglied im Ausschuss für Pferde in der Bundestierärztekammer zum Thema Impf-Betrug interviewt:
CAVALLO: Wie kam dieser Impfbetrug überhaupt zur Sprache?
PETER WITZMANN: Auf Turnieren wird viel geredet. Die Pferdebesitzer erzählen sich dort, wenn sie vergessen haben, das Pferd rechtzeitig vor dem Turnier impfen zu lassen. Der Tierarzt habe dann dem Wunsch nachgegeben und die Impfung in den Pferdepass eingetragen, obwohl nicht geimpft wurde. Dies wird nachgeholt, wenn es zeitlich passt. Außerdem beklagten Tierärzte, dass sie gebeten werden im Zusammenhang mit Impfungen ein nicht regelkonformes Vorgehen zu praktizieren. Sie klagten auch über Kollegen, die diesen Betrug unterstützen.
Warum werden die Impfungen nicht ernst genommen? Weil Infektionskrankheiten wie Influenza wegen guter Impfpraxis nur noch relativ selten auftreten. Daher sind sich die Pferdebesitzer der Bedeutung und Notwendigkeit der Impfung nicht mehr bewusst.
Wie lassen sich solche Betrügereien verhindern? Es ist leider nicht sicher nachweisbar, ob ordnungsgemäß gegen Influenza geimpft wurde. Die Ausbildung des Antikörperspiegels ist vom Pferd abhängig. Daher bleibt vor allem der Appell an Pferdebesitzer und Tierärzte, die Regeln einzuhalten. Es ist nicht zu verantworten, sich gegen das Impfen zu wehren oder falsche Eintragungen im Equidenpass vorzunehmen. Dadurch wird nicht nur der Impfschutz des einzelnen Pferdes, sondern der, der ganzen Pferdepopulation gefährdet.
Das sagt die Rechts-Expertin:
Jasmin Lisa Himmelsbach, Rechtsanwältin, unter anderem für Pferderecht aus Stuttgart: „Die Falschdokumentationen sind ein Verstoß von Eigentümer und Tierarzt. Der Tierarzt begeht damit Urkundenfälschung. Dafür kann er mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Auch der Versuch ist strafbar. Der Pferdebesitzer kann vor Gericht wegen Beihilfe und Anstiftung belangt werden. Die Freiheitsstrafe kann sich für ihn auf 1-10 Jahre belaufen.“
Wie gefährlich sind die Impf-Gegner? Antworten dazu gibt es in CAVALLO 3/2019
So schützen Sie Ihr Pferd vor Influenza:
Üben für den Tierarzt:




