Für die meisten Menschen soll es das Pferd fürs Leben sein. Da möchte man natürlich beim Kauf alles richtig machen. Leider gibt es in diesem Fall keinen DEKRA-Check wie bei Gebrauchtwagen, der einem für relativ kleines Geld Sicherheit bei der Anschaffung bietet. Wie können Pferdebesitzer in spe also auf Nummer Sicher gehen?
In Sachen Pferdekauf per Internet gibt es ein klares Statement von Rechtsanwältin Dagmar von Stralendorff-Grüttemeier aus Berlin. "Pferde kauft man nicht online. Punkt. Aus. Ende", sagt sie resolut. "Das ist auch dem Pferd gegenüber nicht fair." Zwar sind potentielle Käufer auch nicht vor Betrug gefeit, wenn sie ihr Pferd vor Ort kaufen, aber wenigstens können sie sicher sein, dass es Pferd und Verkäufer überhaupt gibt.

Online gucken ist natürlich erlaubt. Aber bitte fahren Sie hin und lernen Sie das Pferd kennen. Zuvor machen Sie sich von der Anzeige einen Screenshot, damit Sie notfalls beweisen können, wie der Verkäufer das Pferd angeboten hat. Denn daran wird er sich bei einem etwaigen Rechtsstreit messen lassen müssen. Am besten nehmen Sie sich eine neutrale Person mit, die Sie für ihren Rat bezahlen. Der Tipp der Rechtsanwältin: Mit einem öffentlich bestellten und ver-/beeidigten Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite. Listen mit Sachverständigen für Pferde in Ihrer Nähe finden Sie im Internet. Etwa bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) unter www.svv.ihk.de.
Denn Meist reicht eine Ankaufsuntersuchung nicht aus, um sich rechtlich abzusichern. "Oft reiten die Tierärzte gar nicht. Und die physische Gesundheit ist beim Pferdekauf leider noch lange nicht alles", sagt die Rechtsanwältin. "Wichtig ist auch, wie sich das Pferd unterm Sattel bewegt. Da zeigt sich Rittigkeit und Interieur."
Ein Sachverständiger ist von Anfang an beim Pferdekauf dabei. Er kennt den Marktwert, berät nicht nur beim Kauf, sondern hilft auch bei der Vertragsverhandlung und überwacht die Ankaufsuntersuchung (AKU). In der Regel hat ein Sachverständiger ein gutes Netzwerk an Tierärzten und Experten. Er kann dafür sorgen, dass die Beratung durch den Tierarzt objektiv ist und Röntgenbilder fachkundig besprochen werden. Er bewahrt Käufer vor Fehlern, die auf den ersten Blick gar keine sind. "Bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags spielen auch Nebenreden in Mails oder per SMS eine Rolle", weiß Dagmar von Stralendorff-Grüttemeier. Beispiel: Der Verkäufer schreibt, das Pferd sei sehr brav im Gelände und der Käufer antwortet, ein Buckler hier und da sei nicht schlimm, er wäre schließlich ein sicherer Geländereiter.
Beim Termin vor Ort ist der Sachverständige selbstverständlich dabei. Auch, wenn Sie das Pferd dreimal zur Probe reiten. "Oft kommt der Haken ja erst beim dritten Mal zum Vorschein", weiß die Rechtsanwältin. "Dann ist der Käufer aber schon so erpicht aufs Pferd, dass er nicht mehr zuhört. Der Sachverständige stellt in diesem Fall einfach die richtigen Fragen, forscht nach und kann so vor einem Fehlkauf bewahren." Wird der Käufer unsicher, ob der Pferdekauf die richtige Entscheidung ist, "braucht man zudem einen Menschen an seiner Seite, der einen professionell beruhigt und berät", so Dagmar von Stralendorff-Grüttemeier.
Der Sachverständige arbeitet natürlich nicht umsonst. Aber schnell sind bei einer Klageforderung 30 bis 40 000 Euro im Spiel, obwohl das Pferd nur 6000 Euro gekostet hat. Da macht das Honorar für den Sachverständigen, das bei 75 bis 100 Euro pro Stunde liegen kann, den kleinsten Teil aus. Und: Mit ihm zusammen wird es dann vielleicht doch das Pferd fürs Leben.
Die Expertin
Dagmar von Stralendorff-Grüttemeier ist Rechtsanwältin, auf Pferdekauf spezialisiert und öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige. Mit dem Oldenburger-Hengst "Blondie" hat sie sich ihren persönlichen "Wendy-Traum" erfüllt. www.stralo.de
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