Verbands-Freispruch für Ludger Beerbaum
FN stellt Disziplinar-Verfahren ein

Vor gut einem Jahr strahlte der Fernsehsender RTL Videos aus, die zeigen sollten, dass bei Ludger Beerbaum Pferde gebarrt werden. Nach der Staatsanwaltschaft stellte nun auch die FN das Verfahren gegen ihn ein.

Ludger Beerbaum
Foto: Getty Images / Power Sport Images

Gegenstand des Verfahrens war nur eine einzige Sequenz, auch wenn der FN mehrere Video-Sequenzen vorgelegt wurden. In den übrigen Sequenzen seien entweder die handelnden Personen nicht zu identifizieren gewesen oder es ergab sich aus dem gefilmten Verhalten kein Anfangsverdacht für eine Verletzung der Leistungsprüfungsordnung (LPO). Nachdem die Staatsanwaltschaft Münster schon im September 2022 bekanntgab, ihre Ermittlungen wegen des Vorwurfs einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz einzustellen, beendte nun auch die Disziplinarkommission der FN ihr Verfahren. Die Begründung: "Es liegt kein Nachweis dafür vor, dass dem Pferd in der Videosequenz, die dem Verfahren zugrunde lag, erhebliche Schmerzen zugefügt wurden." Die Disziplinarkommission liege damit auf einer Linie mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Münster.

Unsere Highlights

Ludger Beerbaums Statement zur Entscheidung: "Ich werte dies als einen klaren Freispruch. Das ganze Verfahren hat viel zu lange gedauert und diese Entscheidung war absehbar."

Vorwürfe führten zum Verbot des "touchierens"

Im Januar 2022 strahlte der Fernsehsender RTL Videossequenzen aus, in denen Pferde im Stall von Ludger Beerbaum gebarrt werden sollten – eine verbotene Methode, bei der mit einer Stange gegen die Pferdebeine geschlagen wird. Beerbaum wehrte sich gegen die Vorwürfe, es handle sich um erlaubtes Touchieren. Eine Debatte um den Begriff "touchieren" entbrannte, mangelnde Trennschärfe zwischen beiden Methoden wurde deutlich. Eine Kommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN sprach sich schließlich für ein Verbot des Touchierens in der LPO aus, da es zu fehleranfällig sei und kleine Abweichungen negative Folgen für das Pferd haben könnten.

Um die korrekte Anwendung des Touchierens sei es in dem Verbands-Verfahren jedoch nicht gegangen, sagte FN-Justitiarin Dr. Constanze Winter: "Es ging allein darum, ob sich aus der Videosequenz eine Verletzung der Leistungsprüfungsordnung (LPO) ergibt und nicht darum, ob die inzwischen verbotene Methode des Touchierens so angewendet wurde, wie sie in den Richtlinien beschrieben war. Diese Frage zu beantworten, hat sich die Disziplinarkommission nicht leicht gemacht."

Die aktuelle Ausgabe
6 / 20253

Erscheinungsdatum 17.05.2023