Unglaublich, was da passierte: Ein Hund jagte einen damals 24-jährigen Wallach über die Koppel und verfolgte das Pferd bis in den nächsten Ort. Auf seiner Flucht stürzte der Wallach mehrfach und verletzte sich schwer. Der Pferdebesitzer brachte ihn in die Tierklinik, wo der Wallach operiert und gerettet wurde. Die Behandlungskosten beliefen sich auf über 14 000 Euro – die der Pferdehalter der Hundebesitzerin in Rechnung stellte.
Auch Beziehung des Halters zum Pferd berücksichtigen
Bereits das Landgericht Verden verurteilte die Halterin des Hundes, die Behandlungskosten zu tragen. Die Berufung der Beklagten hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 20 U 36/20) jetzt zurückgewiesen. Die Hundehalterin müsse den gesamten Schaden ersetzen, obwohl dieser den wirtschaftlichen Wert des Pferds (ca. 300 Euro) um das 49-Fache übersteige. Aufgrund der "Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und schmerzempfindliches Lebewesen" verbiete sich eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise. Vielmehr seien "sämtliche Umstände abzuwägen, u.a. die Erfolgsaussichten der Behandlung, das Alter des Tiers und die Beziehung des Halters zu ihm". Hier war der Wallach das erste Pferd des Klägers, das er kurz nach dessen Geburt gekauft hatte und auf ihm das Reiten lernte. Laut Sachverständigengutachten gab es zudem keine Veranlassung, von den tiermedizinisch vertretbaren Therapiemaßnahmen abzusehen.