Tierarznei in der Apotheke kaufen

Arznei für Pferde: Wo kaufen Reiter gefahrenfrei ein?
Tierarznei in der Apotheke kaufen

Zuletzt aktualisiert am 05.04.2012
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Foto: Rädlein

Apotheker haben beim Verkauf von Tierarzneimitteln ausnahmsweise kein Monopol:  Apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente bekommt der Pferdebesitzer auch beim Veterinär. Wer ein Rezept vom Tierarzt vorlegt, sollte allerdings in jeder Apotheke das verschriebene Mittel erhalten. Den Equidenpass muss er nicht mitbringen. „Die Vorlage der Verschreibung ist ausreichend, wenn diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht“, sagt Christian Splett, Pressereferent der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

Ist das Medikament nicht vorrätig, wird es umgehend bestellt. Knifflig kann es bei Tierarznei werden, die apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig ist. Ob Apotheken in diesem Fall zur Lieferung verpflichtet sind, ist laut ABDA rechtlich nicht geklärt. Weigert sich der Apotheker, sollten Sie sich aber ohnehin an einen seiner Kollegen wenden: Wer Ihnen nichts verkaufen will, wird Sie auch kaum kompetent beraten.

Tipp: Fragen Sie rechtzeitig, wie Ihr Apotheker den Verkauf von Pferdemedizin handhabt - nicht erst im Notfall!

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Arzneikauf über das Internet

Mit einem Klick scheint die gesamte Pferdemedizin griffbereit. Der Versand von apotheken- oder rezeptpflichtigen Tierarzneimitteln ist nicht mehr grundsätzlich illegal. Laut Gesetz dürfen diese von Apotheken mit behördlicher Erlaubnis an Tierhalter versendet werden, „sofern sie ausschließlich zur Anwendung bei Tieren zugelassen sind, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen“. Wie diese Vorschrift zu verstehen ist, ist jedoch strittig - und gerichtlich nicht geklärt.

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken hält die Bestellung im Internet für zulässig, wenn das zu behandelnde Tier als Nicht-Schlachtpferd im Equidenpass eingetragen ist; die Kopie des Passes sollte jeder Bestellung beigelegt werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellt dagegen auf die Zulassung des Medikaments ab, nicht auf den Status des einzelnen Pferds.

In Deutschland gebe es nur wenige Präparate, die ausschließlich für Pferde zugelassen seien, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen und daher von öffentlichen Apotheken versandt werden dürften (z.B. Prascend zur Behandlung von Cushing-Patienten). Die Beschränkung auf nichtlebensmittelliefernde Pferde ergebe sich aus den Angaben unter „Gegenanzeigen“ in der Gebrauchs- und Fachinformation.

Tipp: Bis die Rechtslage geklärt ist, verzichten Sie aufs Bestellen im Netz. Sie machen sich vielleicht strafbar!

CAV Symptom-Lexikon - Cushing Syndrom
Christiane Slawik

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Arzneikauf beim Tierarzt

Pferdebesitzer erhalten bei ihrem Veterinär in der Regel alle Medikamente, die das Tier braucht - von der Wurmkur über den Entzündungshemmer bis hin zum Antibiotikum. Möglich macht‘s das sogenannte Dispensierrecht. Es erlaubt dem Tierarzt, für von ihm behandelte Tiere Arzneimittel herzustellen, vom Hersteller oder Großhandel zu beziehen und an den Pferdehalter abzugeben. Das hat enorme Vorteile für Pferd und Reiter.

Entscheidender Pluspunkt: Im Notfall ist sofort die nötige Medizin aus der tierärztlichen Hausapotheke zur Hand. Man muss nicht erst mit einem Rezept zur nächsten Notfall-Apotheke hetzen, die das Mittel womöglich gar nicht vorrätig hat. Schlägt das verabreichte Präparat nicht an, ist zudem oft eine Alternative griffbereit im Kofferraum des Veterinärs. Günstig ist das Dispensierrecht auch in finanzieller Hinsicht: Bei Wurmkur oder Hustenpulver spart der Pferdehalter Rezeptgebühren, die in der Regel zwischen fünf und zehn Euro betragen.

Auch die Medikamente selbst sind beim Doc oft preiswerter als in der Apotheke: Wer nur Tabletten für eine zehntägige Therapie benötigt, muss keine Großpackung erwerben. Vom Tierarzt bekommt er gezielt die erforderliche Menge. Das schützt das Pferd gleichzeitig vor einer unter Umständen gefährlichen Selbstmedikation des Besitzers. Doch wie lange bleibt das so? Aktuell wird die Ausnahme vom Apotheken-Monopol politisch heiß diskutiert. Grund sind Skandale aus der Massentierhaltung von Geflügel und Schweinen, die mit Antibiotika vollgepumpt wurden. „Noch gibt es keinen Gesetzentwurf, das Dispensierrecht abzuschaffen, doch schon die Diskussion ist gefährlich“, sagt Heiko Färber, Geschäftsführer beim Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt). „Die Kette aus tierärztlicher Diagnose, Therapie und Kontrolle des Behandlungsverlaufs muss erhalten bleiben.“

Tipp: Schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten, dass er sich fürs Dispensierrecht einsetzen soll!

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Hersteller

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Glossar zum Pferde-Arzneikauf

Hier ein kurzer Überblick der möglichen Arzneiformen. Damit können sich Pferdebesitzer und Reiter orientieren, wenn sie Medizin für Ihr Pferd kaufen wollen. Tipp: Kaufen und verabreichen Sie keine Arznei ohne Rücksprache mit Ihrem Tierarzt.

Freiverkäufliche Tierarznei:
Ist nicht nur in Apotheken und beim Tierarzt legal erhältlich; z.B. Schüsslersalze, Heilerde

Apothekenpflichtige Tierarznei:
Darf nur in der Apotheke (oder beim Tierarzt) gekauft werden; z.B. bestimmte Homöopathika, rezeptpflichtige Medikamente

Verschreibungspflichtige Tierarznei:
Ab- gabe nur auf Verordnung (Rezept) des Docs; z.B. Wurmkur

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