Endometritis: Fruchtbarkeitsstörungen bei Stuten - Tupferprobe
Tupferprobe bei Stuten - aber wann?

Tipps für die Tupferprobe: Fruchtbarkeitsstörungen bei Stuten werden oft durch Keime ausgelöst. Diese können Entzündungen der Gebärmutter verursachen. Häufig finden sich die bakteriellen Erreger im Stall. Eine Gebärmutter-Tupferprobe weist die Keime nach.

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Foto: Rädlein

Die Diagnose „Endometritis“ kann nur durch eine klinisch-gynäkologische Untersuchung durch den Tierarzt gestellt werden. Eine Gebärmutter-Tupferprobe ist wichtig, um die Diagnose zu bestätigen und beteiligte Krankheitserreger nachzuweisen. Diese Punkte sind wichtig für eine sichere Tupferprobe:

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Welche Stuten müssen getupfert werden?

Die Untersuchung vor der Decksaison ist besonders dann angezeigt, wenn die Stuten in der Vergangenheit nicht normal gefohlt haben. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass auch Stuten, die bisher noch nie ein Fohlen hatten, Krankheitserreger in ihrer Gebärmutter haben können. Daher ist man auf der sicheren Seite, wenn man auf jeden Fall diese Tiere ebenfalls einer bakteriologischen Untersuchung mittels Tupferprobe unterzieht. Auch Stuten, die nach der Bedeckung „Umrossen“, sollten „getupfert“ werden, wie man diese Probenentnahme aus der Gebärmutter auch nennt. Oftmals kann mit dieser recht einfachen Maßnahme eine nicht sichtbare Infektion erkannt und schon frühzeitig wirksam bekämpft werden.

Stuten, die im vergangenen Jahr ein gesundes Fohlen zur Welt gebracht haben, müssen demgegenüber nicht unbedingt beprobt werden. Erfahrungsgemäß ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Tiere Krankheitserreger in der Gebärmutter haben, eher gering. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn diese Tiere vorher mit Wallachen in einer gemischten Herde zusammen gestanden haben. Denn manche Wallache „decken“ noch ihre Stuten und können somit auch zur Verbreitung von Krankheitserregern beitragen.

Wird allerdings bereits vom Besitzer trüber Genitalausfluss festgestellt oder traten bei der letzten Trächtigkeit Probleme, z. B. in der Nachgeburtsphase (sogenannte Puerperalstörungen) auf, gab es eine Fruchtresorption oder trat sogar eine Fehlgeburt auf, sollte auf jeden Fall die Tupferprobenuntersuchung durchgeführt werden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Wenn die Stute zur Decksaison „sauber“ sein soll, beginnt die optimale Phase der Überprüfung etwa vier Wochen vor der geplanten Umsetzung des Pferdes in die Deckherde bzw. vor der zur Besamung geplanten Rosse. Sollte die Stute nach einem positiven Tupferprobenergebnis behandlungswürdig sein, bleibt genügend Zeit, da anschließend der Erfolg der Behandlung mittels einer erneuten Tupferprobe bestätigt werden muss.

Wie wird die Tuperprobe richtig genommen?

Damit die Aussage zur Genitalgesundheit der Stute zuverlässig ist, ist die Tupferprobenentnahme immer Teil einer gynäkologischen Untersuchung, die vom Hoftierarzt durchgeführt wird. Dieser wird dazu ein besonderes Instrument (Spekulum) verwenden, das ihm zugleich die Beurteilung des Zustandes der Genitalschleimhäute ermöglicht. Zeitgleich wird der Untersucher dann die besagte Tupferprobe entnehmen.

Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Tupfer nicht mit Keimen aus der Scheide oder dem äußeren Genitalbereich verunreinigt wird. Wichtig ist auch, dass der Tierarzt die Probenahme in der Rosse, also bei geöffnetem Muttermund vornimmt. Tupferentnahmen direkt aus der Scheide oder vom Muttermund (Zervix) sind aktuellen Studien der Uni Gießen zufolge nicht geeignet, die Geschlechtsgesundheit zu attestieren, weil die bakteriologischen Befunde zwischen Vagina und Gebärmutter erheblich voneinander abweichen.

Zudem birgt eine vaginale Beprobung das Risiko, dass nachgewiesene Deckausschlusskeime häufiger nachgewiesen werden als in der Gebärmutter, obwohl sie in der Scheide nicht therapiert werden müssen. Zu solchen Deckausschlusskeimen, bei denen eine vorherige Behandlung nötig ist, zählen beta-hämolysierende Streptokokken, Klebsiellen, hämolysierende Escherichia coli, Staphylococcus aureus, Pseudomonas aeruginosa und Hefepilze.

Wie werden die Tupferproben transportiert?

Auswertungen der Untersuchungsergebnisse von über 1.000 Stutentupferproben am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Stuttgart haben gezeigt, dass die Verwendung von Tupfern in speziellem Transportmedium einen deutlich messbaren positiven Einfluss auf die Nachweisrate der gesuchten Krankheitserreger beim Pferd hat.

Deshalb können Trockentupferproben, die nach einer Transportdauer von mehr als zwei Tagen im Untersuchungslabor eintreffen, nicht mehr mit zuverlässigem Ergebnis bakteriologisch untersucht werden. Dies sollte bei der Probenentnahme unbedingt berücksichtigt werden.

Am besten sollten für den Versand von Stutentupferproben ausschließlich Tupfer in Transportmedium verwendet werden.

Was kostet eine Tupferprobe?

Am Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) werden Tupferproben- Untersuchungen bei Stuten sowie die jährlich notwendige Untersuchung von Deckhengsten seit Jahren durchgeführt. Die überwiegende Mehrzahl der Befunde verlässt das Labor bereits 48 Stunden nach Probeneingang. Lediglich in Fällen positiver Erregernachweise verzögert sich die Ergebnismitteilung gegebenenfalls durch die Notwendigkeit der Anfertigung eines Antibiogramms um einen weiteren Tag, um die betroffenen Stuten optimal zu therapieren.

Für die Untersuchung wird nach dem gegenwärtigen Entgelt- und Leistungsverzeichnis des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor ein Betrag von 15,- € + MwSt berechnet. Darin enthalten sind die Untersuchung auf Bakterien und Pilzen auf Spezialnährböden sowie eine Anreicherung sensibler Keime. Im Falle der Notwendigkeit einer in-vitro Resistenztestung (Antibiogramm) kommen noch 8,- € + MwSt hinzu.

Ein Probenbegleitschein kann auf der Internetseite des hessischen Landeslabors (www.lhl.hessen.de) geladen werden. Ihre Einsendungen richten Sie bitte mit vollständiger Adresse und möglichst unter Angabe einer FAX- Nummer oder E-Mail-Adresse an:

Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Abteilung Veterinärmedizin
Fachgebiet II.2 Bakteriologische und mykologische Diagnostik
Schubertstrasse 60 (Haus 13)
35392 Gießen

Die aktuelle Ausgabe
6 / 20253

Erscheinungsdatum 17.05.2023