Neue Tierschutzregeln in der Schweiz: Verbesserungen für das Wohl der Pferde
Mit den Änderungen des Schweizer Tierschutzgesetzes, die am 1. Februar 2025 in Kraft traten, setzt die Schweiz neue Maßstäbe rund um das Thema Pferdewohl. Die strengeren Vorschriften betreffen sowohl die Ausrüstung als auch die Haltung von Pferden. Wir haben die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Verbot bestimmter Gebisse und Zäumungen
Die Tierschutzverordnung (TSchV) wurde durch Artikel 21 erweitert, um den Einsatz von Ausrüstungsgegenständen, die Pferde verletzen oder erheblichen Druck auf Nase und Kopf im Allgemeinen ausüben können, einzuschränken. Neu verboten sind:
- Gezähnte, einschneidende oder quetschende Kappzäume: Dazu zählen Varianten mit ungepolsterten Metallbestandteilen, die direkt auf dem Nasenbein aufliegen.
- Gedrehte oder scharfkantige Gebisse: Insbesondere Draht- und Kettentrensen sind von den Änderungen betroffen.
Die neuen Regeln zum Pferdewohl gelten bei allen Formen der Nutzung, einschließlich Reiten, Fahren, Longieren, Führtraining, Ausbildung und Pflege. Der Schweizer Pferdesportverband hebt hervor, dass Kappzäume ausreichend gepolstert sein müssen, um Druckstellen zu vermeiden – eine einfache Lederummantelung reicht nicht aus.
Sozialkontakt wird gesetzliche Pflicht in der Haltung
Eine weitere Neuerung betrifft die artgerechte Haltung von Pferden. Gemäß Artikel 59 der TSchV ist sozialer Kontakt zwischen Artgenossen nun gesetzlich vorgeschrieben. Pferde müssen Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu anderen Equiden haben.
Die Verordnung definiert "Artgenossen" für verschiedene Tiere der Pferdegattung:
- Für Pferde: Pferde, Maultiere und Maulesel.
- Für Esel: Esel, Maultiere und Maulesel.
- Für Maultiere und Maulesel: Maultiere, Maulesel, Pferde und Esel.
Diese Bestimmung berücksichtigt das soziale Verhalten von Pferden und fordert Halter dazu auf, Einzelhaltung zu vermeiden.
Auswirkungen auf den Pferdesport in der Schweiz
Die neuen Regelungen haben direkte Konsequenzen für den Pferdesport und das Training in der Schweiz. Der Schweizer Pferdesportverband betont, dass die Tierschutzgesetzgebung über den Reglementen des internationalen Dachverbands Fédération Équestre Internationale (FEI) steht. Dies bedeutet, dass Verstöße gegen die neuen Regeln – sei es bei privaten Veranstaltungen, in der Ausbildung oder bei Turnieren – strafrechtlich verfolgt werden können.

Die Erweiterung des Schweizer Tierschutzgesetzes rückt das Pferdewohl erneut in den Fokus der Öffentlichkeit. Missbräuchlich genutzte, scharfe Gebisse, scharfkantige und quetschende Ausrüstungsgegenstände am Pferdekopf sind zentrale Punkte der neuen Bestimmungen.
Reiter, Trainer und Turnierveranstalter sind dazu angehalten, ihre Praktiken entsprechend anzupassen. Der Schweizer Pferdesportverband macht klar, dass die Einhaltung der Tierschutzverordnung nicht verhandelbar ist.
Ein Schritt in Richtung Pferdewohl
Die Schweiz unterstreicht mit den Änderungen ihre Vorreiterrolle im internationalen Tierschutz. Die neuen Vorschriften setzen klare Grenzen für Ausrüstung und Haltung, die das Wohl der Pferde in den Vordergrund stellen. Für Pferdehalter und Fachleute bedeutet dies einen wichtigen Schritt hin zu noch mehr Verantwortung im Umgang mit ihren Tieren.