CAVALLO-Rechtsservice: Paragraphenreiter
Pferde mit einer Vorerkrankung verkaufen

Was müssen Sie beachten, wenn Sie ein Pferd mit einer bekannten Krankheit verkaufen? Was muss im Kaufvertrag stehen, um sich vor Streitigkeiten zu schützen?

Paragraphenreiter
Foto: Lisa Rädlein

Stellen Sie sich vor: Seit zwei Jahren besitzen Sie Ihr eigenes Reitpferd. Sie reiten so oft wie möglich, doch seit kurzem lahmt Ihr Pferd. Sie rufen den Tierarzt, der Spat diagnostiziert. Die Sprunggelenksarthrose kann in Zukunft das Reit-Aus bedeuten. Sie beschließen, Ihr Pferd weiterzuverkaufen, um sich ein neues Reitpferd anzuschaffen. Aber wie gehen Sie mit der Diagnose beim Verkauf um?

Setzen Sie den Verkäufer in Kenntnis: Verschweigen Sie auf keinen Fall die Erkrankung. Auch dann nicht, wenn das Pferd zum Verkaufszeitpunkt lahmfrei ist. Ansonsten begehen Sie eine arglistige Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB) und der Kaufvertrag kann im Nachhinein angefochten werden. Zeigen Sie Tierarztberichte und Röntgenbilder vor. Ist der Käufer dennoch interessiert, sollte der Verkauf rechtlich über den Kaufvertrag abgesichert werden, erklärt Pferderechtsanwältin Jasmin Lisa Himmelsbach. So schützen Sie sich vor Nachteilen wie Gewährleistungsansprüchen.

Unsere Highlights

Was muss im Kaufvertrag stehen? Jeder Kaufvertrag muss die "Essentialia negotii" enthalten. Das sind Vertragsgrundsätze. Sie setzen sich aus Leistung, Gegenleistung und Vertragsparteien zusammen. Im Kaufvertrag steht also mindestens das Pferd, das Sie verkaufen, der Kaufpreis, zu dem Sie es verkaufen sowie Sie als Verkäufer und der zukünftige Käufer. Sind Sie sich mit dem Käufer über diese Inhalte einig, kommt der Vertrag zustande: Sowohl mündliche als auch schriftliche Verträge sind wirksam. Unsere Expertin empfiehlt schriftliche Kaufverträge: "So sind Sie im Streitfall abgesichert, da Vertragsinhalte schriftlich festgehalten sind."

Was zudem enthalten sein sollte: Nennen Sie Zahlungsart und -modalität. Führen Sie Dokumente auf, die ausgehändigt werden. Geben Sie Proberitte an. Da Privat-verkäufe mehr Freiheiten in der Vertragsgestaltung haben, sollten Sie auch Details zu Haftung und Haftungsbeschränkungen definieren: "Wer privat verkauft, sollte die Gewährleistung vertraglich ausschließen. Sonst gelten die gesetzlichen Regelungen und der Käufer könnte zwei Jahre lang Gewährleistungsrechte geltend machen", so Himmelsbach.

Definieren Sie den Gesundheitszustand: In Verträgen spricht man von der Beschaffenheit. Das ist wichtig, weil dieser vertragliche Abschnitt festhält, was der Käufer erwarten kann. Achtung: Auch Sie als Verkäufer sind an diese Inhalte gebunden. Nennen Sie alles, was die Beschaffenheit beschreibt, wie der Spat im Sprunggelenk und das Risiko, dass dieser zur Unreitbarkeit führen kann. Beziehen Sie Ihren Tierarzt ein und wählen Sie beispielsweise mithilfe eines Rechtsanwalts aus, welche Details in den Vertrag aufgenommen werden sollten. Erklären Sie Fachbegriffe, sodass alle Details verständlich sind. Dem Käufer muss deutlich werden, dass der Kauf nicht risikofrei ist.

Der fertige Vertrag: Kann Sie nur absichern, wenn er korrekt und vollständig ist. Meiden Sie ungeprüfte Verträge aus dem Internet, sie entsprechen oft nicht der aktuellen Rechtslage. Seit diesem Jahr hat zudem das neue Kaufrecht viel verändert. Lassen Sie sich am besten professionell beraten und unterstützen. So vermeiden Sie Fehler, die Ihnen nach dem Verkauf Probleme bereiten könnten.

Die Expertin: Jasmin Lisa Himmelsbach Pferderechtsanwältin aus Stuttgart: 0170 / 4 00 81 24 oder jlh@rae-himmelsbach.de

Haben Sie auch eine Rechts-Frage? Dann schicken Sie eine E-Mail mit dem Stichwort "Paragraphen-Reiter" an: redaktion@cavallo.de

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6 / 20253

Erscheinungsdatum 17.05.2023