Reitbeteiligung: 10 Tipps für die gelungene Reitbeteiligung

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10 Tipps für die Reitbeteiligung

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2023
CAV Reitbeteiligung
Foto: Rädlein

Charakter-Check des Reiters

"Die Reitbeteiligung ist ein Test für das erste eigene Pferd", meint Experte Ralph-Edmond Knittel. Die Reitschüler möchten mehr tun, als auf Schulpferde zu reiten, fühlt sich aber mit einem eigenen Pferd überfordert. Reitbeteiligungen sind der erste Schritt in Richtung eigenes Pferd. So kann man einschätzen, ob ein eigenes Pferd das Richtige ist, denn dieses will jeden Tag versorgt sein. Der Reiter muss bereit sein, bei Wind und Wetter im Stall zu stehen. Das ist seine Pflicht.

Belastungs-Check des Pferds

Unternehmensberater Uwe Karow zeigt die Grenzen der Pferde bei zu vielen Reitbeteiligungen. Reitbeteiligungen gibt es auf Schul- und Privatpferden. Der Unterschied: Ein Privatpferd ist oft unterbewegt, ein Schulpferd nicht. Wichtig ist daher im zweiten Fall, dass ein vernünftiges Verhältnis zwischen der Auslastung des Schulpferds und der Reitbeteiligung besteht. Faustregel: Pro Pferd sollten nicht mehr als ein bis drei Personen zuständig sein – je nach sonstiger Auslastung. Beliebte Schulpferde sind sogar meist so gut ausgelastet, dass eine zusätzliche Reitbeteiligung zu viel des Guten wäre.

Nutzen-Check für den Reiter

"Vorsicht, wenn der Besitzer sich das Pferd allein nicht leisten kann", rät Experte Ralph-Edmond Knittel. Für den Pferdebesitzer bedeutet die Reitbeteiligung eine zeitliche und finanzielle Entlastung. Schwierig wird es, wenn jemand finanziell auf eine Reitbeteiligung angewiesen ist, weil er sich sein Pferd alleine nicht leisten kann. Dann ist der Druck höher und der Pferdebesitzer häufig weniger wählerisch bei der Suche nach einer Reitbeteiligung. Manche besorgen sich sogar mehrere Reitbeteiligungen für ihr Pferd. Bei solchen Modellen kommt es leichter zu Streitigkeiten, denn zu viele Köche verderben bekanntlich den Brei. Wer so auf das Geld angewiesen ist, sollte sich gleich überlegen, ein Pferd von Anfang an zu teilen. Dann haben beide Besitzer die gleichen Rechte und Kosten.

Kosten-Check bei Reitbeteiligungen

Unternehmensberater Uwe Karow kennt die üblichen Kosten, die bei der Reitbeteiligung anfallen. Bei der Reitbeteiligung auf einem Schulpferd ist der finanzielle Aspekt für die Reitschulen sicher ausschlaggebend. Bei Privatpferden sind heute etwa 50 bis 100 Euro im Monat üblich. Für den Pferdebesitzer rechnet sich das in der Regel zwar nicht, da er neben dem Anschaffungspreis fürs Pferd für Stallmiete, Hufschmied, Tierarzt sowie Ausrüstung aufkommen muss. Selbst in günstigen Gegenden ist man alles in allem damit leicht bei 500 bis 600 Euro im Monat. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht müsste man einer Reitbeteiligung bei zwei- bis dreimaliger Nutzung pro Woche etwa 250 Euro abknöpfen. Das ist in der Praxis jedoch nicht realisierbar.

Reitbeteiligungs-Vertrag checken

Iris Müller-Klein, Fachanwältin für Medizinrecht und Spezialistin für Pferderecht, rät, auf alle Fälle einen Reitbeteiligungsvertrag abzuschließen. Einen Mustervertrag gibt es unter www.cavallo.de/reitbeteiligung. Im Vertrag wird Wichtiges geregelt: Was die Mitreiterin mit dem Pferd machen darf, was sie monatlich dafür zahlt, wie oft sie kommen darf und muss – und welche Pflichten sie übernimmt. Auch die Kündigungsfrist sollte darin festgehalten werden. Vorsicht bei Minderjährigen: Beide Elternteile müssen den Reitbeteiligungsvertrag unterschreiben. Sonst ist er nicht gültig.

Zwingend notwendig ist solch ein Vertrag nicht. Im Streitfall ist es jedoch gut, die Vereinbarungen schriftlich zu haben. "Wenn sich jemand strikt weigert, etwas schriftlich festzuhalten, lassen Sie unbedingt die Finger von der Sache", rät Rechtsanwältin Iris Müller-Klein.

Versicherungsschutz prüfen:

Reitbeteiligungen sind haftungsrechtlich ein schwieriges Thema. So ist es für den Pferdehalter fast unmöglich, sich mit einem schriftlichen Vertrag wirksam vor Haftungsansprüchen der Reitbeteiligung abzusichern. Daher sollte er unbedingt seinen Versicherungsschutz prüfen.

Achten Sie auf die Tierhalterhaftpflichtversicherung für das Pferd. "Darin enthalten sein sollte nicht nur das sogenannte Fremdreiterrisiko. Reitbeteiligungen müssen explizit mitversichert sein, damit Schäden an Dritten gedeckt sind, wenn die Mitreiterin mit dem Pferd unterwegs ist", betont Rechtsanwältin Iris Müller-Klein. "Auch Schäden, die der Reitbeteiligung durch das Pferd entstehen, sollten mitversichert sein", erklärt die Anwältin.

Ist die Reitbeteiligung nicht mitversichert, braucht sie unbedingt eine passende eigene Haftpflichtversicherung, weil sie als Reitbeteiligung zum Tieraufseher wird und für Schäden durch das Pferd an Dritten haftet. Zweckmäßig ist laut Müller-Klein ein Versicherungsschutz gegen die Haftung aus Tiergefahren, wenn diese nicht über die Versicherung des Besitzers abgedeckt sind. Auch eine Unfallversicherung sollte bestehen, wenn die Mitreiterin nicht mitversichert ist. "Auch andernfalls ist diese Versicherung sinnvoll, da der Reitsport risikobehaftet ist", so Müller-Klein.

Leistungs-Check bei Reiter und Pferd:

Uwe Karow nennt Chancen, wie sich Reiter und Pferd bei der Reitbeteiligung entwickeln: "Im Regelfall sollte die Reitbeteiligung nur in Verbindung mit Reitunterricht und an fortgeschrittene Reiter vergeben werden. Ziel muss es sein, das Pferd auf seinem Leistungsniveau zu halten. Junge Pferde sollten die Basisausbildung abgeschlossen haben und im Gleichgewicht sein. Ansonsten würde sie ein zusätzlicher, nicht professioneller Reiter aus der Bahn werfen. Wenn es sich um ein Pferd handelt, das schon höher ausgebildet ist, gibt das der Reitbeteiligung dagegen die Möglichkeit, sich reiterlich weiterzubilden. Manche Pferdebesitzer bezahlen sogar den Unterricht. Vor allem, wenn es sich um jung Reiter handelt, die noch kein eigenes Geld haben. Das kann ich nur empfehlen, weil so die Ausbildung von Reiter und Pferd unter Kontrolle bleibt."

Treue-Check des Reiters

"Die Fürsorge fürs Tier steht an erster Stelle, auch wenn es krank ist", sagt Experte Ralph-Edmond Knittel. Eine Reitbeteiligung ist in allererster Linie die Verpflichtung dem Tier gegenüber. Die Verantwortung ist fast dieselbe wie beim eigenen Pferd. Leider stellen manche Reiter das Nutzungsrecht über die Fürsorgepflicht, nach dem Motto: "Was ich bezahle, muss funktionieren." Erkrankt das Pferd jedoch, muss man es genauso besuchen und pflegen wie zuvor. Auch wenn es eine Weile nicht mehr geritten werden kann.

Info-Check für Pferdebetriebe

Uwe Karow rät Betriebsleitern zur intensiven Kommunikation mit Reitbeteiligungen. Je mehr Reitbeteiligungen, desto mehr Leute, mit denen es zu kommunizieren gilt. Der Betriebsleiter muss seine Stallordnung, aber auch gewünschte Verhaltensregeln Pferdebesitzern wie Beteiligungen deutlich machen. Tipp: eine zentral angebrachte Stallpinnwand mit Platz für klare Ansagen.