10 Fakten über die Tierseuchenkasse
Dafür ist die Tierseuchenkasse da

Was macht eigentlich die Tierseuchenkasse und wie kann sie helfen? Diese und mehr Fragen beantwortet CAVALLO.

CAV Pferdekopf und Pferdeauge
Foto: Pixabay

Was macht eine Tierseuchenkasse?

Hauptaufgabe von Tierseuchenkassen ist es, Halter von Pferden und anderen Tieren für Tierverluste infolge von Seuchen finanziell zu entschädigen. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Prävention von Seuchen, wie zum Beispiel Impfungen und Stalldesinfektionen, unterstützt.

Stichtag zur Meldung

Dieser ist jedes Jahr Anfang Januar, das genaue Datum aber schwankt von Bundesland zu Bundesland um ein paar Tage. Nachmeldungen im weiteren Jahresverlauf sind u. a. dann erforderlich, wenn ein Pferdebestand neu gegründet wird oder die Bestandsgröße zunimmt.

Unsere Highlights

Wie hilft die Tierseuchenkasse?

1. Entschädigung: Einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung (§ 15 Tiergesundheitsgesetz) haben Sie, wenn …

… ein Seuchenbefall oder -verdacht bei Ihrem Pferd eine amtliche Tötung notwendig macht.

… nach dem Tod Ihres Pferds eine anzeigepflichtige Seuche festgestellt wird, die zu Lebzeiten eine amtliche Tötung erfordert hätte.

… es im Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Untersuchung, Behandlung oder Impfung zum Todesfall kommt.

Entschädigung für tote Pferde

6.000 Euro zahlt die Tierseuchenkasse maximal als Entschädigung für tote Pferde.

Schritt für Schritt zur Entschädigung

1. Zunächst muss ein Seuchenbefall durch das Veterinäramt festgestellt werden.

2. Dann muss es eine amtliche Tötungsanordnung geben.

3. Erst dann können Pferdebesitzer einen Antrag auf Entschädigung innerhalb der nächsten 30 Tage stellen, vorausgesetzt, dass alle Vorschriften (Meldung, Beitragszahlung) erfüllt sind.

Pferdegesundheitsdienste

Auch die von den Kassen betriebenen Tier- (bzw. Pferdegesundheitsdienste) kommen den Besitzern zugute: Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Beratung von Pferdebesitzern, die Vermittlung von Fachwissen bezüglich Seuchen und der vorbeugende Tiergesundheitsschutz.

Beihilfen

Neben Entschädigungen gibt es zusätzlich finanzielle Beihilfen (Vorgaben der EU-Beihilfeverordnung, 2014), die dann gewährt werden, wenn sich der Seuchenverdacht nach einer amtlichen Tötung eines Pferds nicht bestätigt.





Außerdem dienen Beihilfen der Finanzierung vorbeugender Maßnahmen wie z. B. Impfungen. Zusätzlich werden Kosten für die Desinfektion und Reinigung eines verdächtigen oder betroffenen Stalls mit Beihilfen unterstützt.





An Tierkörperbeseitigungen beteiligen sich die Kassen mit 75 %, sodass der Pferdehalter nur noch einen geringen Anteil selbst aufbringen muss.

Finanzierung

Entschädigungen werden zu 50 % vom Bundesland und zu 50 % von den Beitragszahlungen an die Tierseuchenkassen finanziert, Beihilfen hingegen zu 100 % von den Kassen.

Die Gelder von Entschädigungen und Beihilfen werden an den Pferdehalter ausgezahlt und an den Eigentümer abgetreten.

80 % der finanziellen Gesamtmittel in Niedersachsen (34 Millionen; in anderen Bundesländern ähnlich hoch) wurden 2016 in die Früherkennung und Bekämpfung von Infektionen investiert.

Die Kosten für Pferdehalter

Wie viel Pferdehalter bezahlen, ändert sich jedes Jahr, abhängig von der Pferdeanzahl im jeweiligen Bundesland und eventuellen Rücklagen der Kassen. Während z. B. Nordrhein-Westfalen seit zwei Jahren keine Beiträge erhebt, belaufen sich die Kosten in Niedersachsen auf 1,20 Euro, in Baden-Württemberg hingegen auf fünf Euro pro Pferd. Häufig gibt es einen Mindestbeitrag, der mehrere Pferde abdeckt.

Welche Seuchen sind anzeigepflichtig?

  • Afrikanische Pferdepest
  • ansteckende Blutarmut
  • Beschälseuche
  • Enzephalomyelitis
  • Milzbrand
  • Rotz
  • Stomatitis vesicularis
  • Tollwut
  • West-Nil-Virus



Diese Pferdeseuchen sind anzeigepflichtig, da sie sehr bedrohlich verlaufen, sich schnell ausbreiten und wie bei Milzbrand und Tollwut auch eine Gefahr für den Menschen darstellen. Allein der Verdacht auf eine dieser Krankheiten muss beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.





Daraufhin werden staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung ergriffen, da der Einzelne diese Seuchen nicht eindämmen kann. Bei einigen dieser Krankheiten (z. B. Rotz) wird eine amtliche Tötung angeordnet. Die Liste der anzeigepflichtigen Seuchen finden Sie auch unter: www.bmel.de

Die aktuelle Ausgabe
4 / 2023

Erscheinungsdatum 15.03.2023

Abo ab 42,99 €