Stallbau: Das müssen Pferdebesitzer beachten
Neubau eines Stalls - Nur mit Baugenehmigung

Wo dürfen Pferdebesitzer einen neuen Stall bauen? CAVALLO erklärt, welche Gesetze Reiter beim Stall- und Weidebau beachten müssen. Plus Profi-Tipps zum Baurecht.

CAV Rechtserie Stallarbeit
Foto: Rädlein

Der Traum von den Pferden hinterm Haus kostete einen Reiter mehrere tausend Euro – und die Tiere das Dach überm Kopf. Die Behörde ordnete den Abriss des Stalls an, den der Mann auf seinem Grundstück in wochenlanger Arbeit selbst gezimmert hatte. Das Gebäude stand auf einer Wiese im Grünen und hätte dort nie errichtet werden dürfen. Ohne Baugenehmigung machte die Verwaltung kurzen Prozess. Der Schwarzbau musste weg. Dieser Fall ist keine Ausnahme. Im Gegenteil: Es ist nicht leicht, einen Pferdestall zu errichten, der nicht gegen baurechtliche Vorschriften verstößt. Doch wie bauen Reiter auf der sicheren Seite? Zwei Punkte sind entscheidend: Was wollen Sie konkret bauen, und wo wollen Sie es errichten?Starten Sie einen kleinen Ausflug ins spannende Baurecht, um die kniffligen juristischen Hürden zu überwinden. Seien Sie aber gewarnt: Sie werden vermutlich ernüchtert sein, was Ihre Träume vom geräumigen Stall mit Auslauf und weitläufigen Koppeln in freier Natur betrifft. Die rechtliche Realität sieht anders aus.

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Auch Weidehütten müssen genehmigt werden

Das Wichtigste vorweg: Gehen Sie stets davon aus, dass Sie für Ihren Stall eine Baugenehmigung brauchen. Genehmigungsfrei sind in aller Regel maximal kleine Verschläge, in denen kein Pony leben kann. Und dass zum Beispiel fahrbare Weidehütten überall aufgestellt werden dürfen, ist ein Gerücht.Die entscheidende Gabelung auf dem Weg zum eigenen Stall betrifft den Ort des Geschehens: „Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich“, sagt Rechtsanwalt Carsten Strasen, Experte für Baurecht von der Anwaltskanzlei Streifler & Kollegen aus Berlin. Wo Sie sich befinden, ist nicht offensichtlich. Ein Grundstück im Innenbereich, auf dem ein Wohnhaus steht, kann direkt an den Außenbereich grenzen. Schauen Sie also in den Bebauungsplan der Gemeinde oder den Flächennutzungsplan. Liegt das Grundstück, auf dem Sie Ihren Pferdestall bauen wollen, im Außenbereich, haben Sie als privater Pferdebesitzer kaum eine Chance. Denn die Landschaft soll nicht zersiedelt werden, sonst sähen Felder und Wiesen bald aus wie Schrebergartensiedlungen. Es gibt daher nur wenige Ausnahmen fürs Bauen im Grünen. Das Gesetz spricht schon von „privilegierten“ Vorhaben, zu denen die Landwirtschaft zählt. Die Haltung von Reitpferden ist allerdings keine landwirtschaftliche Tätigkeit. Die Zucht von Pferden kann dagegen privilegiert sein. „Nötig ist jedoch eine ausreichende Betriebsfläche als Futtergrundlage“, sagt Strasen. Gerichte setzen zwischen 0,25 und 0,5 Hektar pro Pferd an, das sind 2500 bis 5000 Quadratmeter – wobei die Richter von mindestens 20 Zuchtpferden ausgehen. Die Pferdezucht muss zudem auf wirtschaftlichen Erfolg angelegt sein, was zum Beispiel Hobbyzüchter mit zwei Mutterstuten aus der Landwirtschaft kegelt. „Wer Pferde aus Liebhaberei hält, ist nicht privilegiert – und bekommt daher im Außenbereich keine Baugenehmigung“, stellt Strasen klar.

Umbau eines Stalls – Nur mit Baugenehmigung

Wer den Hof eines Bauern kauft, selbst aber keine Landwirtschaft betreibt, darf zwar vorhandene Ställe für seine Pferde nutzen, doch größere Um- oder Ausbauten sind tabu. „Sobald zum Beispiel die Statik des Gebäudes verändert wird, etwa Wände eingerissen werden, ist dies genehmigungspflichtig. Und diese Genehmigung bekommt der Nicht-Landwirt nicht“, so Strasen. Pferdebesitzer müssen also damit klarkommen, was der Hof bereits bietet. Ist kein Paddock vorhanden, dürfen Sie diesen nicht neu anlegen. Denn das ist ebenfalls ein genehmigungspflichtiger Bau selbst wenn Sie nur einen Zaun ziehen und etwas Sand aufkippen. Und lassen Sie die Finger von Schwarzbauten. Glauben Sie nicht, dass schon niemand Veränderungen an dem einsam gelegenen Hof bemerken werde. „Die Behörden nutzen heute moderne Mittel wie Luftaufnahmen im Internet, um festzustellen, ob sich in der Landschaft etwas verändert hat“, weiß Rechtsanwalt Strasen. Bußgelder in vierstelliger Höhe können die Folge sein; den Abbruch zahlt der Schwarzbauer obendrein.

Im Wohngebiet haben Pferde nichts zu suchen

Bessere Chancen haben Reiter im sogenannten Innenbereich. „In dörflich geprägten Gebieten haben Sie die größte Aussicht, eine Baugenehmigung für Ihren Stall zu bekommen“, sagt Rechtsanwalt Strasen. Entscheidend ist die Bebauung in der Umgebung: Gibt es zum Beispiel noch kleinere Höfe in der Nachbarschaft oder einen Schafstall? Nur wo das Wohnen im Zentrum steht (reine und allgemeine Wohngebiete), haben Pferde grundsätzlich nichts zu suchen. Vorsicht ist im Innenbereich bei der Nutzung vorhandener Gebäude geboten: Im ehemaligen Kaninchenstall dürfen nicht einfach Ponys einziehen, und die Zweitgarage ist keine Pferdebox. „Dies wäre eine Umnutzung des Gebäudes, welche genehmigungspflichtig ist“, erklärt Carsten Strasen. Die Nachbarn dürfen natürlich auch nicht gestört werden, zum Beispiel durch den Misthaufen an der Grundstücksgrenze.Bevor Sie also den Vertrag im Pensionsstall kündigen und ins neue Pferdedomizil investieren, gehen Sie aufs Amt. „Im Rathaus Ihrer Gemeinde sagt man Ihnen, wer für baurechtliche Fragen zuständig ist“, rät Strasen. Beantragen Sie dort aber noch keine Baugenehmigung, sondern stellen Sie eine sogenannte Bauvoranfrage, in der Sie Ihr Vorhaben möglichst konkret schildern. „Die Bauvoranfrage hat den Vorteil, dass Sie für das geplante Gebäude zum Beispiel noch keine Statik eines Architekten vorlegen müssen“, sagt Strasen.Bei der Bauvoranfrage prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob Ihr Stall grundsätzlich genehmigungsfähig wäre. So können Sie ohne hohe Kosten klären lassen, ob sich der Aufwand eines Bauantrags lohnt. „Ist ein Pferdestall auf dem Grundstück grundsätzlich zulässig, erhalten Sie einen Bauvorbescheid, der in der Regel drei Jahre gültig ist“, so Strasen. Nun können Sie sich überlegen, ob Sie den Stall tatsächlich bauen wollen und dafür eine Baugenehmigung beantragen. „Im Zweifel wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich mit Baurecht auskennt“, rät Strasen. Wer blauäugig ans Bauen geht, verliert schnell tausende von Euro.

Auch Weidezäune sind genehmigungspflichtig

Weidezäune sind genehmigungspflichtige Bauwerke. Das heißt: Sie dürfen nicht einfach auf einer Wiese Pfosten in den Boden rammen und Latten annageln oder Elektroband spannen. Vorhandene Zäune im Außenbereich dürfen Nicht-Landwirte nur reparieren, nicht erneuern.

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4 / 2023

Erscheinungsdatum 15.03.2023