Herrlich: Vier Wochen Urlaub auf Hawaii – ohne Pferd versteht sich. Aber wer kümmert sich, wenn der Vierbeiner in dieser Zeit eine Kolik bekommt? Wer entscheidet, ob das Pferd operiert oder eingeschläfert wird, sollte der Besitzer im Notfall nicht erreichbar sein? Constanze Winter, Justiziarin bei der FN in Warendorf, erklärt, wie Sie für den Notfall bestens vorsorgen.
Für alle Beteiligten muss klar sein, wer was tun darf
"In den meisten Fällen wird ein Pferd mit Kolik-Verdacht erst einmal geführt", sagt Constanze Winter. "Das ist haftungsrechtlich meist unproblematisch, solange das Pferd nicht von einem achtjährigen Mädchen geführt wird." Sie würde als unerfahrene Person gelten. Sollte sie einen groben Fehler machen, kann es haftungsrechtlich relevant werden.
Interessant wird es, wenn ein Tierarzt beauftragt werden muss. "Dieser verabreicht eventuell Schmerzmittel, die zum Beispiel für ein Turnierpferd dopingrelevant sein könnten", so die Justiziarin. Oder das Pferd muss operiert werden und der Tierarzt dringt auf eine Entscheidung. Im schlimmsten Fall steht die Frage an: einschläfern oder nicht? "Hier vorauszuahnen, wie der Besitzer des Pferds entscheiden würde, ist schier nicht möglich." Entscheidungsbefugt ist nur der Pferdebesitzer.
Wer in Abwesenheit des Besitzers handelt, einen Tierarzt oder den Hufschmied beauftragt, handelt als Geschäftsführung ohne Auftrag. "Dennoch ist nicht klar, dass die Entscheidung auch dem Willen des Eigentümers entsprach. Hätte er das so gewollt? Hier bewegt man sich auf dünnem Eis", sagt Constanze Winter. "Das Tierschutzgesetz kann hier helfen. Es besagt, dass keinem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen." Mit diesem Gesetz im Hintergrund muss der Tierarzt meist keine rechtlichen Konsequenzen fürchten, wenn seine Entscheidung zur Euthanasie eindeutig war.
Trotzdem sollte für alle Beteiligten klar sein, wer wie und wann handeln darf. "Zum einen möchte man als Helfer nicht auf entstandenen Kosten sitzenbleiben", so Constanze Winter. "Zum anderen steht eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung im Raum oder der Besitzer fordert Schadensersatz." Auch der Tierarzt kann Schwierigkeiten bekommen, wenn er im Auftrag eines Helfers in den Augen des Besitzers nicht nach dessen Willen handelt. Etwa ein Medikament verabreicht, von dem der Pferdebesitzer nicht überzeugt ist.
Eine Checkliste ist wie eine Vollmacht für Notfälle
Eines ist klar: Normalerweise ist man nicht verpflichtet, einem unbekannten Pferd zu helfen. "Reitbeteiligung und Stallbetreiber dagegen schon", erklärt Constanze Winter, "Sie sind in Abwesenheit des Besitzers für das Tier zuständig." Der Stallbetreiber hat sogar eine Obhutspflicht, die durch den Einsteller-Vertrag zustande kommt. Auch Tierärzte können in besonderen Fällen von Berufs wegen verpflichtet sein zu helfen.
Sprechen Sie im Vorfeld mit Stallbetreiber, Reitbeteiligung oder Urlaubsvertretung genau ab, wer eine Behandlung (und welche) in Auftrag geben und welcher Tierarzt behandeln darf. Rechtlich gesehen wäre solch ein Gespräch ausreichend. Damit bei eventuellen Beweisfragen im Schadensfall alles geregelt ist, sollten Sie die Absprache als Checkliste schriftlich festhalten, was einer Vollmacht entspricht. Sie sollte für alle Beteiligten zugänglich sein. Wir haben für Sie eine Notfall-Checkliste erarbeitet, die Sie sich runterladen, ausdrucken und ausfüllen können. Und dann geht’s ab in den Urlaub.
"Sprechen Sie mit denjenigen, die sich um Ihr Pferd kümmern sollen, und halten Sie die Regelungen schriftlich fest" Constanze Winter ist Justiziarin bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf.