Coronavirus: CAVALLO klärt 7 wichtige Fragen
Regeln in Stall & Co. – was Reiter wissen müssen

Corona-Krise: Wer darf jetzt in Stall, darf ich mein Pferd transportieren und was ist, wenn mein Pferd nicht richtig versorgt wird? CAVALLO hat für euch 7 wichtige Fragen und die Antworten der Rechtsexperten zusammengefasst.

Regeln in Stall & Co. – was Reiter wissen müssen
Foto: Rädlein

Kann der Stallbetreiber den Einstellern den Zutritt zum Hof verwehren?

Nein: Der Stallbetreiber hat zwar das Hausrecht und kann insofern auch aus triftigen Gründen einzelnen Personen den Zutritt verwehren. Die Versorgung der Pferde und sonstigen Lebewesen muss jedoch gewährleistet sein. Da der Stallbetreiber dies in der Praxis nicht ohne Hilfe der Besitzer stemmen kann, ist er auf die Mithilfe angewiesen. Das Tierschutzgesetz, wonach das Tier angemessen zu ernähren, zu bewegen, unterzubringen und zu pflegen ist, wird durch eine Ausgangssperre nicht außer Kraft gesetzt. Wenn dies durch den Stallbetreiber nicht möglich ist, muss dem Pferdehalter bzw. der beauftragten Person Zutritt gewährt werden.

Corona-Virus: Infos für Reiter
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Die Versorgung der Pferde muss auch während der Ausgangsbeschränkungen gewährleistet sein.

Was muss ich aktuell im Stall beachten, wenn ich nachweislich nicht infiziert bin?

Selbst wenn man aktuell nicht infiziert ist, sollte man den Stall nicht ohne Vorsichtsmaßnahmen betreten, sondern auf die Hygienevorschriften und Abstandregelungen achten und sich daranhalten. Eine Ansteckung ist auch weiterhin möglich!

CAVALLO-Podcast: Stall-Alltag in der Corona-Krise

Kontaktverbot, Ausgangsbeschränkungen, geschlossene Geschäfte, Arbeiten aus dem Homeoffice: Die derzeitigen Auswirkungen der Corona-Krise erschüttern den Alltag von uns allen. Uns Reiter treibt dabei noch eine ganz andere Frage um: Darf ich noch zum Pferd? Und wenn ja, was kann, darf, soll ich mit meinem Pferd noch machen – kann ich beispielsweise noch ausreiten? Gebe ich damit als Reiter ein schlechtes Bild nach außen ab? Oder sollte ich das aufgrund der Unfallgefahr lieber lassen? Diese Fragen sorgen auch in der CAVALLO-Redaktion für Diskussionen und unterschiedliche Meinungen. Die beiden Redakteurinnen Ute Stabingies und Barbara Böke sprechen in der aktuellen Folge unseres Podcasts über die Ausreit-Frage, wie sich die aktuellen Bestimmungen auf ihren Stall-Alltag auswirken – und warum sie gerade jetzt erst recht nicht ohne Pferd können.

Darf ich mein Pferd innerhalb Deutschlands transportieren?

Ja! Aktuell ist es nicht verboten, Pferde zu transportieren. Anders kann es aussehen, wenn eine Ausgangssperre angeordnet wird: Dann wird Transport nur eingeschränkt möglich sein, also zum Tierarzt, zum Zwecke der Bewegung usw.

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Aktuell ist es nicht verboten, Pferde zu transportieren.

Darf ich mein Pferd ins europäische Ausland bringen?

Der Transport von Pferden zählt aktuell zum Waren- und Gütertransport, welcher noch nicht eingeschränkt ist. Es wäre also möglich, das Pferd ins europäische Ausland zu bringen, gegebenenfalls muss aber ein Transportunternehmen beauftragt werden. Möglicherweise kann hier der Zoll und/oder das Auswärtige Amt nähere Auskünfte geben. Unbedingt die jeweiligen Einreisebeschränkungen des jeweiligen Landes beachten!

Kann ich auch bei einer Ausgangssperre den Stall wechseln, wenn mein Pferd dort nicht tierschutzgerecht versorgt wird?

Wenn am derzeitigen Hof eine tierschutzgerechte Versorgung der Pferde nicht gewährleistet ist, sollte ein Transport auch im Falle der Ausgangssperre möglich sein. Im Zweifel wird hier das zuständige Veterinäramt Auskunft erteilen. Die Ausgangssperre bezieht sich im Übrigen vorwiegend auf den Personenverkehr und soll zu viele soziale Kontakte auf einmal vermeiden.

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich gerade aus dem Ausland gekommen bin und mich wieder um mein Pferd kümmern will?

Wer aus einem Risikogebiet zurück nach Deutschland eingereist ist, sollte sich zum Schutz der Allgemeinheit für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.

Wie viele Personen dürfen jetzt eigentlich gleichzeitig im Reitstall sein. Immer nur zwei?

Die von den Ländern beschlossene Regelung besagt, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person, alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet ist. Hier sollen Zusammenkünfte vermieden werden. Wenn der geforderte Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird, dürfen sich mehrere Personen in der Öffentlichkeit aufhalten. Dies gilt auch für den Reitstall.


Die hier zusammengestellten Antworten beruhen in gekürzter Form auf den Aussagen unserer Rechtsexpertinnen Birgit Blank und Lisa Adler-Malm.

CAVALLO-Podcast: Wie gehen CAVALLO-Redakteure mit der Corona-Krise um?

Die Corona-Krise hat auch die Reiter und die gesamte Pferdewelt fest im Griff – von abgesagten Messen, Turnieren, Reitunterricht, Reisen bis hin zu vielen Fragen von Pferdebesitzern zur Versorgung ihrer Pferde. Die CAVALLO-Redakteure sind als Pferdebesitzer und Reiter natürlich ebenfalls betroffen und auch die Arbeit in der Redaktion wird von der Pandemie beherrscht. Wie gehen wir persönlich und als Journalisten damit um? Dies erfahren Sie in einem sehr persönlichen Gespräch zwischen CAVALLO-Redakteurin Ute Stabingies und Chefredakteurin Linda Krüger in diesem Podcast. In den Shownotes finden Sie den Link zu unserer Corona-Sonderseite mit vielen wichtigen Infos rund um Reiten und Corona.

Die aktuelle Ausgabe
10 / 2023

Erscheinungsdatum 13.09.2023