Equidenpass: Diese Papiere brauchen Sie zur Registerierung von Pferden
Pferdepass & Co: Diese Papiere brauchen Sie

Melden, chippen, registrieren: Jedes Pferd braucht Papiere, neugeborene Fohlen bekommen zusätzlich einen Transponder. Doch welche Regeln gelten ganz genau? Dies sind die Profi-Tipps, wie Sie Ihr Pferd richtig ausweisen.

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Foto: Raedlein

Equidenpass und Transponder

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Jedes Pferd muss offiziell gemeldet sein. Welche Regeln gelten für die Identifizierung? Seit dem 1. Juli 2009 brauchen Pferde laut Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) nicht nur einen Equidenpass. Die Identifizierung umfasst drei Elemente: (1.) Die Kennzeichnung mit einem elektronisch auslesbaren Transponder (2.) Einen Equidenpass mit Angaben zum Transponder, Eigentümer und Lebenmittelstatus; (3.) Die Hinterlegung von Pass- und Transponderdaten in einer zentralen Datenbank.

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Artikel zum Kauf und Chippen von Pferden:

Infos im Equidenpass

Der Equidenpass ist der Personalausweis fürs Pferd. Er enthält viele wichtige Infos: Eine schematische Darstellung von Abzeichen und unveränderbaren Kennzeichen wie Narben, die Abstammung sowie Platz zur Registrierung als Zucht- oder Sportpferd. Im Pass steht auch, wann ein Pferd womit geimpft wurde, und ob es ein Schlacht- oder Nichtschlachtpferd ist. Änderungen am Dokument (siehe Check 10) sind kostenpflichtig. Nicht veränderbar ist allerdings die Entscheidung, dass das Tier als Nichtschlachtpferd eingetragen ist.

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Eigentumsurkunde zum Pferd

Die Eigentumsurkunde stellt der Zuchtverband aus. Beim Verkauf bekommt sie der neue Besitzer. Die Eigentumsurkunde wird über den zuständigen Zuchtverband ausgestellt. Das Dokument enthält Name, Geschlecht und Lebensnummer des Pferds, die Mikrochipnummer (falls vorhanden), die Rasse plus Zuchtbrand (falls vorhanden) sowie Fellfarbe und Geburtsdatum. Dazu kommt der Stammbaum mit vier Generationen, Name und Anschrift des Züchters und der Ausstellungsort mit dem Datum des Dokuments, dem Stempel der ausstellenden Zuchtorganisation plus Unterschrift des Ausstellers.

Artikel zum Pferdekauf:

Mikrochip beim Pferd

Ob ein Pferd gechippt sein muss, ist auch eine Frage des Alters. Welche Tiere sind befreit? Alle ab dem 1. Juli 2009 geborenen Pferde benötigen eine aktive Kennzeichnung in Form eines Mikrochips. Bei Neugeborenen ist der Stallbesitzer fürs Chippen zuständig. Alle Pferde, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden und einen Equidenpass haben, sind vom Chippen befreit. Ältere Pferde, die zwar Papiere, aber einen Equidenpass haben, müssen mit der Ausstellung des Passes gechippt werden.

Artikel zum Chippen von Pferden:

Pflichten des Hofbetreibers

Der Hofbetreiber ist dafür verantwortlich, dass alle Pferde im Betrieb identifizierbar sind. Ein Hofbetreiber ist als Tierhalter dafür verantwortlich, dass die bei ihm eingestellten Pferde gekennzeichnet sind. Also muss er bei allen Einstellern kontrollieren, ob die Pferde einen Equidenpass haben, und ob sie einen Chip brauchen. Den ordert er bei der zuständigen Stelle und sorgt dafür, dass der Transponder im Pferdehals landet. Neuzugänge darf ein Stallbetreiber nur aufnehmen, wenn der Equidenpass vorliegt. Dieser muss das Pferd ständig begleiten (Check 8).

Artikel zum Stallrecht:

Chippen nur mit Tierarzt

Das Chippen ist ein schonender, aber auch ein invasiver Eingriff. Das ist eine Sache für Profis. In den Pferdehals dürfen nur amtlich ausgegebene Mikrochips. Wer sie vergibt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden – die FN in Warendorf hilft Ihnen gerne bei der Suche. Der Tierhalter kann zum Implantieren des Chips einen Tierarzt beauftragen oder den Sachverständigen einer Züchtervereinigung. In jedem Fall ist das Chippen Profisache und nur dann erlaubt, wenn es eine bei der Antragsstelle registrierte Person durchführt. Der Grund: Das Chippen ist zwar ein schonender, aber invasiver Eingriff, der entsprechende Sachkunde erfordert.

Artikel zum Chippen von Pferden:

Pferde registrieren

Equidenpass und Chip gibt‘s nur auf Antrag. Welche Stellen registrieren Pferde und speichern Daten? Wie den Chip muss der Tierhalter auch den Equidenpass beantragen. Mit der Zuteilung des Transponders bekommt er das entsprechende Formular, welches Tierarzt oder Brennmeister ausfüllen. Der Halter schickt das Formular zu der Stelle, bei der er die Kennzeichnung des Pferds gemeldet hat. Dies sind je nach Landesrecht in der Regel die Zucht- und Sportverbände oder die FN. Die entsprechende Stelle prüft die Angaben (siehe Check 2) und speist sie in die zentrale Datenbank HIT (= Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere beim Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten) ein. Dann wird der Pass ausgestellt und dem Halter zugesandt, der das Dokument anschließend im Stall aufbewahrt.

Artikel zum Pferderecht:

Equidenpass gehört zum Pferd

Der Equidenpass darf nicht einfach irgendwo herumfliegen. Er muss direkt beim Pferd bleiben. Der Pass sollte jederzeit verfügbar sein und muss das Pferd somit ständig begleiten. Anders als die Eigentumsurkunde, die beim Pferdebesitzer bleibt. Wer sich nicht daran hält, kann mit Bußgeldern rechnen. Begleiten ist wortwörtlich zu nehmen: Sobald Sie das Pferd im Hänger auch nur zwei Kilometer zur nächsten Reithalle fahren, muss der Pass mit – auch bei längeren Ausritten. Bei Verlust muss man sofort einen Zweitpass bei der Stelle beantragen, die das Original ausstellte, und eine Verlusterklärung sowie ein neues Diagramm vom Tierarzt beifügen.

Artikel zum Pferderecht:

Papiere für den Notfall

Ist der Equidenpass im Notfall nicht dabei, macht das nichts. Welche Sonderfälle gibt es noch? Zu Hause lassen dürfen Sie den Pass nur, wenn Sie das Dokument binnen drei Stunden vorlegen können. Weitere Ausnahmen für das Mitführen: a) wenn ein Pferd im Stall oder auf der Weide gehalten wird und der Equidenpass unverzüglich vorgelegt werden kann, b) bei Fohlen, die noch bei dem Muttertier laufen, c) wenn im Rahmen eines Lehrgangs oder Wettkampfs der Veranstaltungsort verlassen wird – etwa bei einer Vielseitigkeit –, d) in Notlagen, zum Beispiel wenn das kolikende Pferd schnell in eine Klinik gebracht werden muss.

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Eigentumsnachweis beim Pferd

Der Pferdepass dokumentiert fast jeden Schritt des Pferds, nur nicht den Stallwechsel. Ein Pferdeverkäufer muss den Eigentumswechsel bei der Stelle melden, die den Equidenpass ausstellte. Formblätter dafür gibt es bei der FN. Ein Stallwechsel ist nicht anzuzeigen. Der neue Stallbetreiber hat sich aber zu vergewissern, ob der Equidenpass noch aktuell ist. Bei Importen muss ein hiesiger Tierarzt Pferd und Dokument überprüfen. Seine Bescheinigung und der Kaufvertrag (Nachweis des Besitzes) gehen an die zuständige Stelle, die den ausländischen Pass ergänzt. Einen neuen gibt es nicht.

Artikel zum Pferderecht:

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4 / 2023

Erscheinungsdatum 15.03.2023