Was nützt Pferdebesitzern ein Schutzvertrag?

Pferdekauf- Was ein Schutzvertrag beinhaltet
Was nützt Pferdebesitzern ein Schutzvertrag?

Zuletzt aktualisiert am 19.05.2009
CAV Schutzvertrag
Foto: Rädlein

Wie sicher ist die Rente für ein Pferd? Das fragen sich viele Menschen, die für ihr altes oder krankes Pferd eine ­Lebensstellung suchen, die sie ihm selbst nicht bieten können. Oder sie müssen sich von ihrem Tier trennen, weil sie sich den Unterhalt nicht mehr leisten können, wollen aber dessen weitere Zukunft absichern. Der Schutzvertrag scheint die optimale Lösung. Doch ebenso wenig wie ein Eheversprechen garantiert, dass erst der Tod die Partner scheidet, können Pferdebesitzer das weitere Leben ihres Tiers vertraglich zuverlässig steuern.

Was ist ein Schutzvertrag ?

Je nach Ausgestaltung handelt es sich entweder um einen Kauf- oder einen Schenkungsvertrag, der ­jeweils an Bedingungen oder begleitende Verpflichtungen geknüpft wird. Die dritte Variante eines Schutzvertrags ist die Leihe, zu der Pferderechtsexperte Schmeilzl rät: "Ein unentgeltlicher Dauer-Leihvertrag mit einseitig kurzer Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen ist die beste Absicherung."

Im Gegensatz zum Verkauf oder zur Schenkung ändert die ­Leihe nichts an den Eigentumsverhältnissen: Das Pferd gehört weiter dem ursprünglichen Besitzer, er behält die Verfügungs­gewalt. "Das hat rechtliche Vorteile, wenn der Vertragspartner gegen seine Pflichten verstößt. Der Verleiher kann den Vertrag kündigen und das Pferd wieder zu sich holen, wenn er zweifelt, dass es dem Tier im neuen Stall gut geht", so der Rechtsanwalt.

Geschenkt zum symbolischen Kaufpreis

Und das trifft auf die wenigsten zu. Die meisten Tiere werden daher verkauft oder verschenkt. Weil der Gesetzgeber das Schenken grundsätzlich für ein riskantes Geschäft hält, ist der Schenkungsvertrag gesetzlich an eine Form gebunden: Er muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Ein Kaufvertrag ist dagegen formlos verpflichtend: Auch was mündlich ausgehandelt wurde, gilt.

"Ein symbolischer Preis von 1 Euro macht aus der Vereinbarung aber keinen Kauf, es bleibt eine Schenkung", stellt Schmeilzl klar. Ob der Schenkende und der Beschenkte tatsächlich beim Notar waren, spielt indes keine Rolle mehr, sobald der Schenkende sein Pferd tatsächlich in die neuen Hände abgegeben hat. Ist die Schenkung vollzogen, kommt es auf die Form nicht an.

Vertragsbasis: Geregelt nach individuellen Wünschen

"Bei der Gestaltung des Vertrags, ob Kauf oder Schenkung, sind die Parteien prinzipiell völlig frei. Man kann alles individuell ­regeln", sagt Schmeilzl. Es sollte nur eindeutig formuliert sein. "Dem Pferdeliebhaber, der sein Tier abgibt, hilft die schönste Klausel nichts, wenn er die Bedingungen im Streitfall vor Gericht nicht beweisen kann", betont der Rechtsanwalt. Wer einem lungenkranken Pferd einen Frischluft-Platz im Offenstall sichern möchte, muss dies so konkret in den Vertrag hineinschreiben. Ein allgemeiner Hinweis auf die Pflicht zu artgerechter Haltung reicht nicht.

Gestritten wird schnell: weil der neue Besitzer es für besser hält, das Pferd nachts in einer Einzelbox zu halten, da es in der Herde im Offenstall keine Ruhe findet; oder weil es dem neuen Eigentümer lediglich darauf ankam, günstig an ein Pferd zu kommen.

Die Vertragsstrafe ist das juristische Mittel, um Verstößen gegen die vereinbarten Bedingungen vorzubeugen. Wer befürchten muss, dass es ihn Geld kostet, wenn er eine Stute zur Zucht einsetzt, die ausdrücklich kein Fohlen mehr ­bekommen soll, wird vom Decken vermutlich eher die Finger lassen.

Häufiger Fehler: Erworben im guten Glauben

Der Marktwert des Pferds spielt dabei eine Rolle, ist aber nicht zwingend die Obergrenze: "Schließlich muss berücksichtigt werden, dass die Strafe als Druck- und Sicherungsmittel dient." Besonders hohe Summen einzusetzen, nützt indes nichts, da sie im Zweifel vom Gericht kassiert werden können. "Beträge von 500 bis 1000 Euro sind üblich; ab 5000 Euro aufwärts wird’s haarig", sagt Schmeilzl. Da der Richter eine übertrieben hohe Strafe ohnehin für unwirksam erklären kann, sollten die Parteien eine Klausel wie diese verwenden: "Bei Verstößen gegen die vereinbarten Bedingungen ist eine Vertragsstrafe zu zahlen, die vom Gericht in angemessener Höhe festgelegt wird."

Ebenso ist es möglich, Verstöße an den Wider­ruf des Vertrags zu knüpfen. "Man kann sich sogar ein pauschales Widerrufsrecht einräumen lassen, ohne dass man Gründe dafür angeben muss", sagt Schmeilzl. Die Crux: Welcher Käufer wird eine solche Klausel unterschreiben? Der frühere Besitzer könnte schließlich nach Belieben die Rückgabe fordern. Er darf das Pferd aber nicht einfach auf den Hänger laden, wenn der neue Besitzer dies verweigert, sondern muss vor Gericht auf Herausgabe klagen.

Das Pferd im Zweifel zurückzubekommen, garantiert aber kein noch so ausgeklügelt formulierter Vertrag. Der frühere Eigentümer kann sich zwar ein Vorkaufsrecht einräumen lassen oder den Weiter­verkauf verbieten und an eine Vertragsstrafe koppeln. Das Pferd selbst bekommt er trotzdem nicht, falls es an einen gutgläubigen Dritten ­verkauft wurde. "Selbst wenn der Verkäufer das Tier laut Schutzvertrag nicht verkaufen durfte, erwirbt der Käufer, der davon nichts weiß, das Eigentum. Er kann damit machen, was er will", sagt Rechtsanwalt Schmeilzl. Sicher ist die Rente für ein Pferd also nie.

Wussten Sie schon?

Per Vorkaufsrecht erwirbt eine Person den Anspruch, beim geplanten Verkauf eines Pferds an einen Dritten in diesen Kaufvertrag einzusteigen. Der Vorkaufsberechtigte kann also das Pferd zu den zwischen Verkäufer und Drittem vereinbarten Konditionen übernehmen. Problem: Wenn der Verkäufer dem Vorkaufsberechtigten nicht sagt, dass er das Pferd veräußert, ist der Verkauf wirksam. Der Vorkaufsberechtigte bekommt das Pferd in diesem Fall nicht.