Verwarnungen im Reitsport verfolgen die gleichen Ziele: Sie sollen transparent sein, gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer garantieren, und dabei das Wohl des Pferds als oberste Prämisse schützen. In Zeiten, in denen der Pferdesport um seine "Social License" kämpft, geht es mehr denn je zudem darum, diese Regelungen für Außenstehende nachvollziehbar zu gestalten. Werden diese Ziele erreicht? Dazu gibt es in allen Lagern, ob Teilnehmer, Tierärzte, Stewards, Richter oder Reiter, die mit Turniersport gar nichts am Hut haben (wollen), unterschiedliche Ansichten.
Gelbe Karten und Recorded Warnings
Doch zunächst ein Blick aufs Verwarnungs-System. International gibt es die allgemeinen Vorschriften ("General Regulations"), einzelne Regelbücher zu Championaten sowie die Regelungen unterteilt nach den Disziplinen. National ist die Leistungsprüfungsordnung (LPO) die Heimat der Regeln – disziplinübergreifend.
International werden Verwarnungen in öffentlich einsehbaren Datenbanken vermerkt (inside.fei.org/fei/your-role/ athletes/warning-cards). Die disziplinübergreifende Verwarnung bildet die Gelbe Karte "Yellow Warning Card", daneben gibt es die einfache Verwarnung "Warning Card". Während letztere für geringere Verstöße vergeben wird und keine Konsequenzen nach sich zieht, handelt es sich bei der Gelben Karte um eine Disziplinarmaßnahme.
Gelbe Karten werden bei Verstößen gegen FEI-Reglements wie Gefährdung des Pferdewohls, Missbrauch von Pferden, unsportliches Verhalten oder die Nichtbeachtung von Regeln oder Anweisungen von Offiziellen vergeben. Erhält ein Reiter zwei Yellow Warning Cards innerhalb von zwölf Monaten, ist er automatisch über zwei Monate und alle FEI-Turniere hinweg gesperrt. Die Yellow Warning Card kann zusätzlich zu anderen Strafen (z. B. Geldstrafe) verhängt werden. Bei Wiederholungen droht eine Suspendierung. Je ernster der Verstoß, desto eher wird der Fall zusätzlich an die FEI-Rechtsabteilung und das Tribunal weitergeleitet.
Bei der sog. Recorded Warning ist der Name Programm: Sie dokumentiert und protokolliert Verstöße, wiederum in öffentlichen Datenbanken der FEI einsehbar. Schon länger gibt es diese Form der Verwarnung in der Vielseitigkeit, zum Jahreswechsel haben Recorded Warnings auch im Springreiten und im Fahrsport Einzug ins Reglement gefunden.
Vor allem die neue Regel für Verwarnungen im Springreiten (Jumping Rule No. 259 "Jumping Recorded Warning") hat Kritik laut werden lassen, teils auch aus dem eigenen Lager von Tierärzten oder Stewards, vor allem aber aus der Reitsportcommunity.
Die neue Blut-Regel und ihre Konsequenzen
Die in der Disziplin Springen neu formulierte sogenannte "Blood Rule" besagt, dass Blut am Pferd im Einwirkungsbereich des Reiters nicht mehr automatisch zu einer Elimination führt, sondern zunächst zu einem obligatorischen Check durch den anwesenden FEI-Tierarzt sowie in jedem Fall zu einer Jumping Recorded Warning. Der Turniertierarzt untersucht das Pferd und stuft es gegenüber der Jury entweder als "fit to compete", also wettkampftauglich, oder "not fit to compete” ein, was darüber entscheidet, ob das Pferd auf dem Turnier weiter an den Start gehen darf.

Die FEI hat vier Szenarien beschrieben, wie mit Blut am Pferd nach der neuen Regel im Springsport umzugehen ist.
- Blut im Sporenbereich wird beim Abreiten sichtbar: Verwarnung wird ausgesprochen und der Tierarzt hinzugezogen, der entscheidet, ob das Pferd weiter an der Prüfung sowie am weiteren Turnier teilnehmen darf.
- Blut wird erst nach Verlassen des Parcours sichtbar: Verwarnung und ein Check durch den Tierarzt, der wiederum entscheidet, ob das Pferd an weiteren Prüfungen teilnehmen darf.
- Wenn beim obligatorischen Check nach dem Verlassen des Parcours eine "kleine Menge" ("small amount") Blut am Pferdemaul sichtbar ist und Steward und Richter zu dem Schluss kommen, dass das Pferd sich auf die Lippe gebissen hat, gibt es keine Verwarnung und keine Sanktion. Der Tierarzt muss das Pferd untersuchen. Die Offiziellen können dem Reiter erlauben, das Blut abzuwaschen oder wegzuwischen.
- Kommt das Pferd mit Sporenmalen aus dem Parcours, die auf übermäßigen Einsatz der Sporen hinweisen, ist eine Disqualifikation von der Prüfung und eventuell dem weiteren Turnier verpflichtend. Auch hier wird sich die Groundjury mit dem Tierarzt beraten, um festzustellen, ob das Pferd fit genug ist, am weiteren Turnier teilzunehmen. Wenn nicht, wird es disqualifiziert. Hier besteht die Möglichkeit ("Possibility"), weitere Sanktionen zu verhängen oder auch ein Verfahren wegen Misshandlung des Pferds zu eröffnen.
Kritiker bemängeln, dass ein Pferd, welches mit Blut im Einwirkungsbereich aus dem Parcours kommt, trotzdem noch einen Großen Preis gewinnen kann – eine Situation, die den ohnehin unter Druck stehenden Sport für die Öffentlichkeit noch unverständlicher erscheinen lassen könnte.
Als Pro-Argumente der Jumping Recorded Warnings stehen hingegen die obligatorische Untersuchung durch einen Tierarzt sowie die Transparenz (jedermann kann sehen, wie oft und wo jemand verwarnt wurde) sowie die abschreckende Wirkung. Denn angenommen, ein Reiter hat dieses Jahr bereits eine Jumping Recorded Warning bekommen – in der Datenbank finden sich Championatsreiter wie Harrie Smolders (NED) oder Sergio Alvarez Moya (ESP) – und erhält in den folgenden zwölf Monaten nach der ersten Verwarnung eine zweite, wird er automatisch für vier Wochen gesperrt.
"Ich sehe das nach der zuvor geltenden, wie nach der neuen Regelung so, dass sie immer das Wohl des Pferdes im Fokus hatte bzw. hat. Aber die Reiter haben diese neue Regelung, glaube ich, mit der Erweiterung um die Ausrüstung, deutlich unterschätzt."
Stephan Hellwig, internationaler Richter Springen, zur Jumping Rule 259
Vor den anstehenden Weltmeisterschaften oder anderen bedeutsamen Events in diesem Jahr müssen sie also umso mehr auf der Hut sein. Einen mindestens interessanten Tipp nach dem Motto "Vorsicht ist besser als Nachsicht" gab es für die Springreiter auf "ihrer" Generalversammlung Ende 2025, dem Meeting des International Jumping Riders Club, von Präsident François Mathy Junior: Die Reiter könnten sich etwa entscheiden, keine Hammer-Sporen zu verwenden.
Ob das genützt hat? Kaum, schaut man sich die Datenbank an. Bis zum 12. März 2026 wurde weltweit bereits 86 Mal eine Jumping Recorded Warning ausgesprochen. Es gab also 86 Mal Blut am Pferd. Eine enorm hohe Zahl? Die FEI wollte sich dazu auf CAVALLO-Anfrage nicht äußern; Schlüsse, die jetzt gezogen würden, seien voreilig. Die Anfrage ging bei der FEI am 13.2.26 ein, zu dem Zeitpunkt waren es 47 Jumping Recorded Warnings, Man darf gespannt sein, wie sich die Situation mit den Jumping Recorded Warnings im laufenden Jahr noch entwickeln wird.
Nicht weniger spannend sind die internationalen Regelungen zu Verwarnungen, insbesondere bei Fällen von Blut am Pferd, in anderen Disziplinen, wie zum Beispiel der Vielseitigkeit, die ja aus drei Teildisziplinen besteht. Eine Analyse dazu veröffentlichen wir in einer der nächsten Ausgaben von CAVALLO.
Wann ist ein Pferd fit to compete?
Bei internationalen Springprüfungen mit Blut am Pferd kann dieses laut FEI als wettkampftauglich angesehen werden, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Das Pferd zeigt keine Anzeichen von Unbehagen oder Schmerz bei der Palpation (Abtasten) des Bereichs
- Die Wunde hat aufgehört zu bluten und es liegt keine Verletzung der darunterliegenden Gewebe (subkutanes Gewebe, Fett, Muskel usw.) vor.
- Es besteht kein wahrgenommenes Risiko, dass sich die Wunde durch die Teilnahme an nachfolgenden Wett-bewerben während der Veranstaltung verschlimmern würde.
"Das Wohl der Pferde ist nach wie vor gewährleistet. Für die Reiter ist die neue Regel viel strenger: Wenn man einmal eine Verwarnung hatte, steht man 12 Monate ‚auf scharf’. Das ist schon eine Belastung, wenn man Richtung Championat reitet.”
Dr. Jan-Hein Swagemakers, Mannschaftstierarzt Springen, zur Jumping Rule 259
Was passiert national bei Blut am Pferd?
National gilt: "Bei Blut und Verletzungen im Einwirkungsbereich des Pferdesportlers gibt es keinen Ermessensspielraum der Richter, das Pferd ist zu disqualifizieren. Das gilt für alle Disziplinen", so die Teamleitung Turniersport der FN, Leonie Kalthoff. Darüber hinaus ist eine Pferdekontrolle stets vorgeschrieben sowie eine weitere Untersuchung durch den Turniertierarzt, falls die Ursache für das Blut nicht sofort ausgemacht werden kann.
Eine öffentliche Datenbank für Fälle von Blut am Pferd wie bei der Jumping Recorded Warning der FEI ist national aufgrund der EU-Datenschutzbestimmungen nicht möglich. Aber es gibt verbandsinterne Ordnungslisten. Leonie Kalthoff erklärt: "Es gibt die sog. Vet-Check-Flag, die ein Pferd im Turniersystem kennzeichnet, das auf einer PLS mit einem entsprechenden Befund kontrolliert wurde. Diese Kennzeichnung gibt bei der nächsten Startmeldung ein Zeichen, damit dieses Pferd vor dem nächsten Start erst kontrolliert wird. Zudem gibt es in jedem Landesverband einen sog. LK-Bericht (Bericht der Landeskommission, Anm. d. Red.). Dieser wird vom LK-Vertreter geschrieben, dort werden besondere Vorkommnisse dokumentiert, die ggfs. auch zu Ordnungsmaßnahmen durch die jeweils zuständige Landeskommission führen."

Recorded Warnings
In drei unter dem Dach des Weltreiterverbands organisierten Pferde- sportdisziplinen gibt es Recorded Warnings – neben dem Springreiten auch in der Vielseitigkeit und im Fahrsport.
Allerdings ist in allen drei Disziplinen unterschiedlich geregelt, wann es zu einer Sperre und ggf. Geldstrafe kommen kann.
- Beim Springen wird ein Athlet für einen Monat gesperrt und muss 1.000 Schweizer Franken Strafe zahlen, wenn er inner- halb von zwölf Monaten mindestens zwei Recorded Warnings bekommen hat.
- In der Vielseitigkeit kommt es zu einer zwei- monatigen Sperre, wenn der Athlet innerhalb von 24 Monaten mindestens drei Recorded Warnings gesammelt hat.
- Im Fahren erhält die verantwortliche Person eine zweimonatige Sperre, wenn gegen sie mindestens drei Recorded Warnings innerhalb eines Jahres ausgesprochen wurden.
Zu einer solchen "Recorded Warning" kann es im Springen nur bei Fällen von Blut am Pferd im Einwirkungsbereich des Reiters kommen. In der Vielseitigkeit gibt es noch weitere Grundlagen für eine Recorded Warning. Diese sind:
- Gefährliches Reiten (verschiedene Ausprägungen beschrieben): kann neben der Recorded Warning zudem entweder zusätzlich 25 Straf- punkte bedeuten oder Elimination
- für Treiben eines müden Pferdes (plus 25 Strafpunkte)
- für unsachgemäßen Gebrauch der Gerte
- bei Eliminierung des Paares vor dem Gelände nach eigenem Ermessen der Bodenjury
Auch im Fahrsport gibt es noch weitere Gründe, die zu Recorded Warnings führen können:
- Fahren außer Kontrolle
- Erheblicher Mangel an Reaktionsvermögen
- Gefährdung des Publikums
- Vorsätzliche Behinderung eines überholenden Sportlers
- Nicht die Regeln der Offiziellen befolgend, wodurch ein anderer Sportler gefährdet wird
Nationales System für Verwarnungen
Die FN unterscheidet in Sofortmaßnahmen auf dem Turnier, die nicht anfechtbar sind, und Verwarnungen gemäß § 921 LPO, die als "’echte’ verbandliche Sanktion" gelten, und die erst nach Anhörung des betroffenen Reiters von den Disziplinarkommissionen/ Landeskommissionen erlassen werden, so FN-Justitiarin Dr. Kristin Mütze.
Die Sofortmaßnahmen sind unterteilt in drei Stufen und können von jedem Richter auf einer Pferdeleistungsprüfung (PLS) in Verdachtsfällen durchgesetzt werden (entnommen aus der LPO):
- Rüge/"Gelbe Karte": Bei unsportlichem Ver-halten hat die Aufsicht eine mündliche Rüge auszusprechen; zusätzlich kann diese durch das Zeigen der "Gelben Karte" visualisiert werden.
- Ausschluss von der laufenden Leistungsprüfung (LP)/"Rote Karte": Die Aufsicht kann bei wiederholtem oder grobem unsportlichen Verhalten oder bei Gefahr für die Gesundheit von Pferden und/oder Teilnehmern den sofortigen Ausschluss des betreffenden Pferd-Teilnehmer- Paares (bzw. Gespannes) von der LP verfügen; zusätzlich kann dieser durch das Zeigen der "Roten Karte" visualisiert werden. Gegen die Rüge bzw. den Ausschluss von einer LP ist ein Einspruch nicht zulässig. Diese Maßnahmen sind als Aushang an der Melde- stelle ("Schwarzes Brett") bekannt zu machen und im LK-/FN-Beauftragten-Bericht zu vermerken.
- § 52.5. Einleitung eines Ordnungsverfahrens: Die Aufsicht hat Verstöße gemäß § 920 dem FN-/ LK-Beauftragten und/oder Veranstalter zur Einleitung eines Ordnungsverfahrens unverzüglich anzuzeigen.





