Die neue Regelung zum Abschuss von Wölfen, die Bundesumweltministerin Steffi Lemke den Bundesländern vorschlägt, soll schnellere Verfahren nach Wolfs-Rissen ermöglichen. Lemke sieht vor, dass 21 Tage lang auf einen Wolf geschossen werden darf, der sich im Umkreis von einem Kilometer von der Rissstelle/Weide aufhält. Anders als im bisherigen Verfahren soll hierfür nicht das Ergebnis einer DNA-Analyse abgewartet werden.
Folgende Voraussetzungen gelten für den erleichterten Abschuss im Vorschlag:
- Ausnahmegenehmigung für den Abschuss muss von den Behörden erteilt werden
- Der Wolf muss zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere gerissen haben
- Das erleichterte Verfahren soll in zuvor festgelegten Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen gelten
Umkreisregelung soll es erleichtern, den richtigen Wolf abzuschießen
Die DNA-Analyse soll dennoch durchgeführt werden, um im weiteren Verlauf zu klären, ob der Wolf getroffen wurde, der den Riss tatsächlich verursacht hat. Die Umkreisregelung soll die Wahrscheinlichkeit erhöhen. Das Bundesministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (BMUV) bezieht sich dabei auf wissenschaftliche Untersuchungen, die zeigen, dass ein Wolf es nach erfolgreichen Übergriffen häufig an derselben Herde erneut versucht. "So ist in einer Untersuchung aus Schweden festgestellt worden, dass das Risiko eines erneuten Übergriffs in einem nahen Umkreis zeitnah nach einem Übergriff besonders hoch war. Der Vorschlag macht sich diese wissenschaftlichen Erkenntnisse zunutze", so das BMUV.
Genehmigungsprozess von Abschüssen soll vereinfacht werden
Lemke will sich nun mit den Bundesländern über den Vorschlag beraten und in der Umweltministerkonferenz Ende November die Beschlussfassung vorlegen. "Parallel arbeite ich mit den Ländern an begleitenden Maßnahmen wie zum Beispiel der Erstellung von Musterbescheiden, die den Genehmigungsprozess in den Länderverwaltungen erheblich vereinfachen und entbürokratisieren sollen", so Lemke.
Das BMUV veröffentlichte außerdem aktuelle Zahlen zu Wölfen in Deutschland. Die Zahlen beziehen sich auf das sogenannte Wolfsjahr, das den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres abdeckt.
Aktuelle Wolfszahlen laut Veröffentlichung des Bundesamts für Naturschutz (BfN) für das Monitoringjahr 2022/2023 in Deutschland:
- 184 Wolfsrudel, 47 Paare und 22 Einzelwölfe
- In der Summe 253 Wolfs-Territorien
- Die meisten Wolfsrudel lebten in Brandenburg (52), gefolgt von Niedersachsen (39) und Sachsen (38)
- in den bestätigten Wolfsterritorien insgesamt 1.339 Wolfsindividuen nachgewiesen: 439 adulte Wölfe, 83 Jährlinge (Wölfe im 2. Lebensjahr) und 634 Welpen (Wölfe im 1. Lebensjahr) sowie 183 Wölfe, die altersmäßig keiner dieser Gruppen eindeutig zuordenbar waren
30 Pferde im Jahr 2022 durch Wölfe verletzt oder getötet
Wie die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf veröffentlichte, wurden im Jahr 2022 25 Fälle mit insgesamt 30 geschädigten Pferden gemeldet. In 16 Fällen (mit 17 geschädigten Pferden) wurde der Wolf als Verursacher genetisch bestätigt. Bei den genetisch bestätigten Fällen handelte es sich um sechs ausgewachsene Shetland-, Classic- bzw. Mini-Shetlandponys (fünf tote und ein verletztes), ein 30 Jahre altes Deutsches Reitpony sowie 10 Koniks in Robusthaltung (3 verletzte, 7 tote), darunter 3 Fohlen im Alter von zwei Wochen oder darunter. Die genetisch unbestätigten Fälle betrafen zwei Fohlen im Alter von 0 – 14 Tagen (beide tot), sowie 11 verletzte Großpferde, die älter als 12 Monate waren (Hannoveraner, Tinker, Traber, Lusitano). Die meisten Vorfälle mit Pferden wurden aus Niedersachsen (12) und aus Thüringen (11) gemeldet.