Hintergrund der verschärften Mautregelung
Ab dem 1. Juli 2024 tritt die neue Mautregelung für Pferdetransporter in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf Reiter und Pferdebesitzer haben wird. Die Regelung zielt darauf ab, die Nutzung von Autobahnen und Bundesstraßen durch Pferdetransporter besser zu regulieren. Die Entscheidung zur Einführung dieser neuen Mautregelung wurde nach langen Diskussionen und Beratungen zwischen Regierungsbehörden, Reitsportverbänden und Transportunternehmen getroffen und nahm mit dem Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ihren Lauf. Hier wurde unter anderem vereinbart, dass neue CO2-Emissionsklassen in der LKW-Maut eingeführt und der gewerbliche Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbezogen wird. Da auch Pferde aus rechtlicher Sicht als Güter angesehen werden, trifft die Regelung auch auf Pferdetransporter zu. Deutschland folgt somit einer EU-Richtlinie, die vorsieht, dass für Nutzfahrzeuge, die für den Güterverkehr bestimmt sind, ab dem 25. März 2027 bei einem technisch zugelassenen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, eine Straßennutzungsgebühr erhoben werden muss. Auch die Umsetzung der CO2-Differenzierung ist in dieser EU-Richtlinie verankert. Das Ziel ist es, eine faire finanzielle Beteiligung der Nutzer von Autobahnen und Bundesstraßen sicherzustellen und die Unterhaltungskosten für die Infrastruktur zu decken.
Straßennutzungsgebühren treffen Freizeitreiter empfindlich
Für Pferdehalter ist demnach vor allem die Absenkung der technisch zugelassenen Gesamtmasse relevant. Besonders über weitere Strecken ist der Transporter durchaus komfortabler und angenehmer für die Pferde als ein herkömmlicher Anhänger, sodass in den letzten Jahren auch vermehrt Freizeitreiter und Hobbyzüchter auf die Kleintransporter umgestiegen sind. Vor allem sie sind es, die die neuen Mautgebühren empfindlich treffen, da sie bereits mit gestiegenen Kosten z.B. durch die neue GOT konfrontiert sind und als Hobbyreiter oder -züchter auch keine nennenswerten Gewinne einstreichen. Die FN hatte sich zwar für eine Ausnahmeregelung im Pferdetransport eingesetzt, letztlich blieben diese Bemühungen jedoch ohne Erfolg.
Welche konkreten Kosten kommen auf Pferdebesitzer zu?
Die genaue Höhe der Mautgebühren für Pferdetransporter wird je nach Gewichts- und Emissionsklasse sowie gefahrener Strecke variieren. Schwere Transporter, die eine größere Belastung für die Straßeninfrastruktur darstellen, werden voraussichtlich höhere Gebühren zahlen müssen als leichtere Fahrzeuge. Bei einem Pferdetransporter von 3,5 bis 7,5 Tonnen kann man je nach Emissionsklasse beispielsweise mit rund 15,1 bis 24,8 Cent pro Kilometer auf einer mautpflichtigen Straße rechnen. Auf einer Strecke von 200 km könnte dies Mehrkosten von 30 bis 50 Euro bedeuten. Die genauen Mauttarife sind in einem gestaffelten Gebührensystem festgelegt, das auf der offiziellen Website des Bundesamts für Logistik und Mobilität veröffentlicht wird. Vor der Abfahrt mit einem Pferdekleintransporter sollte also unbedingt das tatsächliche Gewicht des beladenen Fahrzeugs sowie die gefahrene Strecke überprüft werden. Bei Nicht- oder Falschzahlen der Maut drohen Bußgelder von bis zu 480 Euro. Einen kleinen Lichtblick gibt es jedoch: Zugfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, auch wenn diese einen Pferdeanhänger mit 2,5 Tonnen ziehen, bleiben weiterhin mautfrei.
Kostenlose Info-Veranstaltung der FN
Da die neue Mautregelung vor allem Reiter und Pferdebesitzer trifft, veranstaltet die FN am 29. April 2024 ein Online-Seminar mit Logistikexperte Johannes Rennebaum. Hier können die Teilnehmer alle Fragen rund um die Gebührenentrichtung loswerden. Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage der FN.
Kommentar
Die Einführung der neuen Mautregelung ruft in mir gemischte Gefühle hervor. Während man sie als notwendigen Schritt zur Deckung der Infrastrukturkosten sehen kann, machen sich in mir vor allem Bedenken hinsichtlich der finanziellen Belastung für kleinere Reitställe und private Pferdebesitzer breit. Auch das Pferdewohl könnte durch das Inkaufnehmen von wesentlich längeren Fahrzeiten und das Befahren von kurvigeren Strecken in den Hintergrund geraten – nur, um dem Wegezoll zu entgehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Regelung in der Praxis auswirken wird und welche Anpassungen möglicherweise in Zukunft vorgenommen werden.