Waschmittel oder Kosmetik?
Haarshampoos für Menschen gelten als Kosmetika. In der EU-Kosmetik-Verordnung Nr. 1223/2009 ist geregelt, welche Farb-, Konservierungsstoffe oder UV-Filter in welcher Menge zugelassen sind.

Shampoos für Tiere fallen dagegen unter das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WMRG). Regelungen zu den Inhaltsstoffen stehen in der EU-Detergenzien-Verordnung Nr. 648/2004. Sie verpflichtet die Hersteller, ihre vollständige Adresse mit Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse, unter der Verbraucher das Datenblatt anfordern können, anzugeben.

Ebenso müssen enthaltene Tensid-Arten, Konservierungsstoffe und Duftstoffe aufgeführt und die korrekte Dosierung und eventuell zu beachtende Vorsichtsmaßnahmen beschrieben sein.